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Stellflächen und Bewegungsflächen

Elektro-Hausgeräte, Küchenmöbel und Zubehör sind in einer modernen Einbauküche mit ihren Abmessungen perfekt aufeinander abgestimmt und sie lassen sich sehr vielseitig miteinander kombinieren. Somit ergeben sich Standard-Stellflächen von 60 cm Tiefe, wobei, wie erwähnt, auch Übertiefen möglich sind. Für einen optimalen Arbeitsablauf und zum bequemen Bedienen der Elektro-Geräte und Küchenschränke sollte eine ausreichende Bewegungsfläche von mindestens 120 cm Tiefe zur Verfügung stehen. Die Raumtiefe für eine einzeilige Einbauküche wird deshalb möglichst mindestens 180 cm sein, bei einer zweizeiligen mindestens 240 cm. Auch bei der U-Form ist diese Bewegungsfläche einzuplanen. Bei der L- und Inselküche liegt die Bewegungsfläche zwischen 310 cm und 350 cm.

Kp Stell Beweg Flaeche
Stell- und Bewegungsflächen bei ein- und zweizeiligen Küchen

Rastermaße

Um die Planung zu erleichtern, werden von der Küchenindustrie so genannte Rastermaße verwendet, wie sie in der EN 1116 für Möbel und Geräte festgelegt sind (z. B. für die Höhe der Korpusse, Unterschränke, Sockel, Arbeitsplatten). Für die Breitenabmessungen der Küchenmöbel verwenden die Hersteller die 10er oder 15er Teilung (10-cm- oder 15-cm-Raster), also 20, 30, 40, 50, 60, 80, 90, 100 und 120 cm bzw. 15, 30, 45, 60, 90, 120 cm). Daneben gibt es natürlich auch Sondermaße.

Doch so einfach die Küchenplanung früher von Wand zu Wand und vom Boden bis zur Decke war, so komplex ist es inzwischen geworden, denn die Ansprüche an Funktionalität, Individualität und Design sind stark gestiegen. Bei den vielen planerischen Möglichkeiten können Effizienz, Übersichtlichkeit und Einfachheit im Verkaufsalltag allerdings leiden. Deshalb erleichtern Rastersysteme die Küchenplanung deutlich. Denn erst aufgrund des durchgängigen Einhaltens eines bestimmten Rastermaßes und die Variation mit den Vielfachen dieses Rasters entsteht ein harmonisches Gesamtbild.

Ihre planbare Höhe erreichen die Unterschränke und Hochschränke i.d.R. durch den Küchensockel (auch Edelstahl-Füße und Metallkufen) sowie die Korpushöhe. Dabei kann die Korpushöhe ebenso variieren (z. B. mit 68, 72, 80 und 86 cm) wie die Höhe des Sockels (ab 10 cm). Der Sockel ist dabei meist um 5 cm zurückgesetzt, damit die Nutzer bequem stehen können. Die Höhe der Sockel und des Korpus variieren je nach Herstellerfabrikat, wodurch sich eine andere Optik ergibt, aber auch zusätzlicher Stauraum.

Allerdings sollte beim Planen von Einbaugeräten – vor allem bei den neuen Kompakt-Geräten für den Einbau in eine 45 cm hohe Möbelnische – darauf geachtet werden, dass das Rastermaß eingehalten wird, damit das Fugenbild harmonisch bleibt. Zum Ausgleich unterschiedlicher Höhen werden von der Hausgeräteindustrie Einbaurahmen, Edelstahlblenden und Wärmeschubladen angeboten, mit denen Kompaktgeräte wieder auf ein 60er Nischenmaß gebracht werden können.