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Zusätzlich: Ökodesign-Anforderungen

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung der produktspezifischen Energielabel-Verordnungen wurden für Kühl- und Gefriergeräte incl. Weinkühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Fernseher und Displays auch neue Ökodesign-Verordnungen erlassen.

Ökodesign stellt Mindestanforderungen an die Produktgruppen, insbesondere was die Energieeffizienz angeht, aber auch an die Gebrauchstauglichkeit. Beispielsweise müssen Geschirrspüler eine bestimmte Trocknungsleistung erreichen. Durch Ökodesign kann aber auch vorgeschrieben sein, dass Geräte bei Auslieferung einen energiesparenden Betriebsmodus eingestellt haben oder dass bestimmte Informationen in der Bedienungsanleitung enthalten sind. Erfüllt ein Gerät diese Anforderungen nicht, darf es in Europa nicht in den Verkehr gebracht werden. Die Mindestanforderungen werden häufig stufenweise verschärft.

Aufgrund von Ökodesign-Vorschriften sind beispielsweise bei Kühl- und Gefriergeräten und Geschirrspülern nur Geräte der Klassen A bis E im Handel erhältlich. Die schlechtesten Klassen erreichen die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz nicht. Ökodesign sorgt also dafür, dass die ineffizientesten Geräte nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Zudem sind Anforderungen an die Ressourceneffizienz enthalten. Verbessert werden soll insbesondere die Reparierbarkeit der Geräte, damit Verbraucher diese länger nutzen. Seit März 2021 gelten u.a. für Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte und Fernseher, u.a.: