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Ab März 2021 gültig: Das neue Energielabel für Waschtrockner

Bereits seit den 90er Jahren müssen viele Elektrogeräte, die in Europa neu in den Handel gebracht werden, mit einem Energielabel gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen damit Geräte einfach vergleichen können und sich für ein möglichst effizientes Gerät entscheiden.

Ab 1. März 2021 müssen Waschtrockner mit einem neuen EU-Label gekennzeichnet werden. Die Verordnung (EU) 2019/2014 umfasst Waschmaschinen und Waschtrockner und wurde am 5.12.2019 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Sie löst die Richtlinie 96/60/EG ab.

Das grundsätzliche Erscheinungsbild bleibt dabei weitestgehend unverändert. Die Energieeffizienzklassen werden nach dem Ampelsystem farblich unterteilt von dunkelgrün = beste Energieeffizienzklasse „A“, bis rot = schlechteste Energieeffizienzklasse „G“.

Beim Waschtrockner bleibt die Skala A bis G bestehen, da für diese Gerätegruppe nie die Plus-Klassen eingeführt wurden. Trotzdem wird sich die Geräteverteilung auf die Energieeffizienzklassen ab März 2021 verändern, da Messbedingungen und Berechnungsverfahren geändert wurden.

Da Waschtrockner häufig nur zum Waschen benutzt werden ist das Energielabel zweigeteilt: Die linke Spalte macht Angaben für vollständige Produktzyklen aus Waschen und Trocknen, die rechte Spalte nur für Waschzyklen.

Energieeffizienzklasse und Energieverbrauchsangabe

Die Einstufung in die jeweilige Energieeffizienzklasse erfolgt nach dem EEI, dem Energieeffizienzindex. Dieser Wert wird über eine Formel berechnet, in den der gewichtete Energieverbrauch eingeht für

Das neue Labelprogramm für den Waschzyklus ist „eco 40–60“, damit kann normal verschmutzte Bauwollwäsche, die als bei 40 °C oder 60 °C waschbar gekennzeichnet ist, zusammen in demselben Betriebszyklus gereinigt werden. Als Labelprogramm für das Trocknen wird nach wie vor „Baumwolle schranktrocken“ verwendet. Alle auf dem Label und auf dem Produktdatenblatt angegebenen Messwerte, wie die Ermittlung von Wasserverbrauch, Programmdauer, Schleuderwirkungsklasse und Geräusch werden in diesen Programmen ermittelt.

Der gewichtete Energieverbrauch bestimmt nicht nur den EEI sondern wird auf dem Energielabel auch hochgerechnet auf 100 Programmdurchläufe in kWh angegeben.

Wie bei den anderen neu gelabelten Gerätegruppen hat die EU-Kommission die Klassengrenzen so definiert, dass die beste Klasse A zur Einführung voraussichtlich nicht erreicht wird. A soll erst im Verlauf von zehn Jahren von der Mehrheit der Modelle erreicht werden. Die Abstufung der Skala für das Waschen entspricht dem bei Waschmaschinen und beträgt zwischen zwei benachbarten Klassen 11 bis 14 Prozent. Die Skala für den vollständigen Betriebszyklus aus Waschen und Trocknen ist so abgestuft, dass der Abstand zwischen zwei benachbarten Klassen einheitlich 18 Prozent ausmacht. (Quelle: ZVEI)

Tabelle: Energieeffizienzklassen für Waschmaschinen und den Waschzyklus von Waschtrocknern

Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex (EEI)
A EEI ≤ 52
B 52 < EEI ≤ 60
C 60 < EEI ≤ 69
D 69 < EEI ≤ 80
E 80 < EEI ≤ 91
F 91 < EEI ≤ 102
G EEI > 102

Tabelle: Energieeffizienzklassen für den vollständigen Betriebszyklus aus Waschen und Trocknen

Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex (EEI)
A EEI ≤ 37
B 37 < EEI ≤ 45
C 45 < EEI ≤ 55
D 55 < EEI ≤ 67
E 67 < EEI ≤ 82
F 82 < EEI ≤ 100
G EEI > 100

Tabelle: Schleudereffizienzklassen einer Waschmaschine und des Waschzyklus eines Waschtrockners

Schleudereffizienzklassen Restfeuchte (D) (in %)
A D ≤ 45
B 45 ≤ D < 54
C 54 ≤ D < 63
D 63 ≤ D < 72
E 72 ≤ D < 81
F 81 ≤ D < 90
G D ≥ 90

Tabelle: Luftschallemissionsklassen für das Schleudern bei einer Waschmaschine und beim Waschzyklus von Waschtrocknern

Luftschallemissionsklasse Arbeitsgang: Schleudern Luftschallemission in dB(A)
A n < 73
B 73 ≤ n < 77
C 77 ≤ n < 81
D n ≥ 81

Eine kompakte Gegenüberstellung der Änderungen bietet die Grafik: „Was ist neu beim Energielabel für Waschtrockner?“ Die Grafik können Sie hier als PDF herunterladen.

Energielabel alt neu waschtrockner

Das Produktdatenblatt informiert u.a. über:

Ökodesign-Vorschriften

Gleichzeitig mit der neuen Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung hat die Europäische Kommission auch für Waschtrockner zum ersten Mal eine Ökodesign-Verordnung erlassen: (EU) 2019/2023 gilt gemeinsam für Waschmaschinen und Waschtrockner und wurde am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht.

Die neue Verordnung enthält Mindestanforderungen an die Energieeffizienz. Diese werden in zwei Stufen verschärft:

Ab 1. März 2021

Ab 1. März 2024

Für den Waschzyklus fällt bei allen Geräten mit mind. 3 kg Nennkapazität auch fast die gesamte Klasse F unter das Verbot des Inverkehrbringens, der EEI muss kleiner als 91 kleiner sein.

Weitere Vorgaben ab 1. März 2021:

Programme

Programmdauer begrenzt
Neu sind Vorgaben für die Programmdauer abhängig von der Gerätegröße. Ein 8 kg-Waschtrockner darf bei Vollbeladung für das Programm „eco 40–60“ max. rd. 3 Stunden 39 Minuten benötigen, bei Teilbeladung 2 Stunden 48 Minuten. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die teilweise sehr langen Laufzeiten des Standardprogramms, die von Endkunden häufig nicht akzeptiert wurden und in der geringen Nutzung des sparsamsten Programmes resultierten.

Neu ist auch eine Begrenzung des gewichteten Wasserverbrauchs.

Für die Wascheffizienz und die Spülwirkung sind Mindestanforderungen definiert.

Ebenfalls neu sind Vorgaben für die Ressourceneffizienz, damit soll die Nutzung der Geräte verlängert und das Recycling verbessert werden:

Die Anforderungen für Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme aus der Verordnung (EG) 1275/2008 sind mit aufgenommen:

Frei zugängliches Informationsangebot, z. B. in der Gebrauchsanweisung, muss zusätzlich zu den Angaben auf dem Produktdatenblatt folgendes enthalten, u.a.:

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