Das Energielabel für Kühl- und Gefriergeräte
Bereits seit den 90er Jahren müssen viele Elektrogeräte, die in Europa neu in den Handel gebracht werden, mit einem Energielabel gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen damit Geräte einfach vergleichen können und sich für ein möglichst effizientes Gerät entscheiden. Durch den technischen Fortschritt konzentrierten sich die erhältlichen Kühl- und Gefriergeräte in den besten Klassen, so dass eine Unterscheidung kaum noch möglich war. Die Europäische Kommission hat daher das Energielabel reformiert:
Seit 1. März 2021 müssen Kühl- und Gefriergeräte mit einem EU-Label mit den Klassen A bis G gekennzeichnet werden. Die Verordnung (EU) 2019/2016 wurde am 5.12.2019 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und löst die Verordnung (EU) 1060/2010 ab.
Die Energieeffizienzklassen werden nach dem Ampelsystem farblich unterteilt von dunkelgrün = beste Energieeffizienzklasse „A“, bis rot = schlechteste Energieeffizienzklasse „G“. Die „Plus“-Klassen werden generell abgeschafft.
Die Einstufung in die jeweilige Energieeffizienzklasse erfolgt nach dem EEI, dem Energieeffizienzindex. Dieser Wert wird über eine komplexe Formel berechnet. Berücksichtigt wird das Funktionsprinzip, also Kompressor oder lautloses Absorbergerät, die Art des Gerätes, die Anzahl und Größe der Fächer sowie Korrekturfaktoren, wie grundsätzlich für Einbaugeräte. Der Energieverbrauch wird durch Prüfung bei Umgebungstemperaturen von 16 °C und 32 °C ermittelt.
Wie bei den anderen neu gelabelten Gerätegruppen hat die EU-Kommission die Klassengrenzen so definiert, dass die beste Klasse A zur Einführung nicht erreicht wurde. A soll erst im Verlauf von zehn Jahren von der Mehrheit der Modelle erreicht werden. Die Skala ist so abgestuft, dass der Abstand zwischen zwei benachbarten Klassen einheitlich 20 Prozent ausmacht (Quelle: ZVEI).
Tabelle: Energieeffizienzklassen von Kühlgeräten
Energieeffizienzklasse | Energieeffizienzindex (EEI) |
---|---|
A | EEI ≤ 41 |
B | 41 < EEI ≤ 51 |
C | 51 < EEI ≤ 64 |
D | 64 < EEI ≤ 80 |
E | 80 < EEI ≤ 100 |
F | 100 < EEI ≤ 125 |
G | EEI > 125 |
Angaben auf dem Energielabel: Jahres-Energieverbrauch in kWh, dazu das Gesamtvolumen aller Kühlfächer sowie, falls vorhanden, der Tiefkühlfächer in Liter.
Bei der Geräuschangabe ist die Luftschallemissionsklasse ergänzt, eingeteilt in Klassen von A bis D.
Tabelle: Luftschallemissionsklassen von Kühlgeräten
Luftschallemissionsklasse | Luftschallemission, in dB(A) re 1 pW |
---|---|
A | < 30 |
B | ≥ 30 und < 36 |
C | ≥ 36 und < 42 |
D | ≥ 42 |
Energielabel Kühl- und Gefriergeräte
Das Energielabel für Kühl- und Gefriergeräte kurz erklärt
Energielabel für Weinkühlschränke
Die Verordnung für Kühl- und Gefriergeräte enthält auch die Beschreibung für das Label für Weinkühlschränke. Diese werden seit 1. März 2021 ebenfalls umgestellt auf die Klassen A bis G. Neben QR-Code und Geräuschemissionsklasse sind angegeben der Jahres-Energieverbrauch in kWh sowie die Anzahl der Standardweinflaschen, für die das Gerät ausgelegt ist.
Ökodesign-Vorschriften
Gleichzeitig mit der neuen Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung für Kühl- und Gefriergeräte hat die Europäische Kommission auch eine neue Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2019 erlassen, die am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht wurde und die Verordnung (EG) 643/2009 aufhebt.
Die Verordnung enthält Mindestanforderungen an die Energieeffizienz. Diese werden in zwei Stufen verschärft:
Seit 1. März 2021 darf der Energieeffizienzindex (EEI)
- bei Kühlgeräten max. 125 sein, damit darf die Klasse G nicht mehr in den Verkehr gebracht werden,
- bei Weinlagerschränken mit durchsichtigen Türen max. 190 sein,
- bei sonstigen Weinlagerschränken max. 155 sein,
- für geräuscharme Kältegeräte gelten höhere Werte.
Ab 1. März 2024 darf der EEI
- bei Kühlgeräten max. 100 sein, damit fällt zusätzlich die Klasse F weg,
- bei Weinlagerschränken mit durchsichtigen Türen max. 172 sein,
- bei sonstigen Weinlagerschränken max. 140 sein,
- für geräuscharme Kältegeräte gelten höhere Werte.
Weitere Vorgaben seit 1. März 2021:
Vorgaben für die Ressourceneffizienz, damit soll die Nutzung der Geräte verlängert und das Recycling verbessert werden:
- Wichtige Ersatzteile wie Thermostate, Temperatursensoren, Leiterplatten und Lichtquellen müssen bis mindestens sieben Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen zur Verfügung stehen.
- Folgende Ersatzteile müssen auch für Endnutzer mindestens sieben Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen erhältlich sein: Türgriffe, Türscharniere, Einlegeböden und Einschübe, sowie Türdichtungen für mindestens zehn Jahre.
- Diese müssen mit allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät auswechselbar sein.
- Die Lieferzeit darf max. 15 Arbeitstage betragen.
- Gewerbliche Reparateure erhalten Zugang zu Reparatur- und Wartungsanleitungen, dafür darf u.a. ein Nachweis der fachlichen Kompetenz und einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung verlangt werden.
Frei zugängliches Informationsangebot, z. B. in der Gebrauchsanweisung, muss zusätzlich zu den Angaben auf dem Produktdatenblatt folgendes enthalten, u.a.:
- Hinweise zur effizienten Nutzung des Kühl- und Gefriergerätes, wie klare Anleitungen wo und wie Lebensmittel im Gerät gelagert werden sollten, empfohlene Temperatureinstellungen für jedes Fach.
- Anweisungen für die ordnungsgemäße Installation und Wartung einschließlich Reinigung des Gerätes durch den Endnutzer.