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Einführung: Wieso gibt es seit 2021 ein neues Energielabel?

Bereits seit den 90er Jahren ist das europäische Energielabel mit den markanten Balken von grün bis rot Pflicht bei Kühl- und Gefriergeräten: Es soll Verbraucher direkt beim Kauf über deren Energieverbrauch informieren und die Geräte auf einen Blick vergleichbar machen. Seither sind viele weitere Gerätegruppen dazu gekommen. Aktuell müssen rund 20 Gerätegruppen für den Verkauf im Geschäft genauso wie im Online-Shop mit dem Energielabel gekennzeichnet werden.

Das Energielabel ist eine Erfolgsgeschichte: fast alle in Deutschland kennen das Label, 39 Prozent geben an, es beim Kauf immer zu beachten, weitere 43 Prozent beachten es oft oder sehr oft1.

Aufgrund des technischen Fortschritts wurde die Kennzeichnung von anfänglich A bis G um die Klassen A+, A++ und A+++ nach oben erweitert. Doch auch diese Erweiterung stieß bei einigen Gerätegruppen an ihre Grenzen. Damit ist eine Lenkungswirkung für Verbraucher und ein Anreiz für Hersteller, effizientere Geräte zu entwickeln, kaum noch vorhanden. Zudem verkompliziert die Vielzahl von unterschiedlichen Labelversionen die Verbraucherinformation: sieben bis zehn Klassen, die beste Klasse ist oft A+++ aber je nach Produktgruppe auch A, A+ oder A++.

1 „Umweltbewusstsein in Deutschland 2022“, repräsentative Bevölkerungsumfrage, herausgegeben von Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA)

Neue Rahmenverordnung gültig seit 2017

Die Europäische Kommission hat das Energielabel daher 2017 reformiert: Die Verordnung (EU) 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Als Begründung für die Neufassung nennt die Europäische Kommission: Die Steigerung der Energieeffizienz stellt eine der Prioritäten der Strategie zur Energieunion dar und soll vor allem über eine ressourcenschonende Produktgestaltung und Produktkennzeichnung erreicht werden. Die Rückkehr zur einheitlichen Skala von A bis G soll das Label einfacher und verständlicher machen. Die Europäische Kommission erhofft sich davon zusätzliche jährliche Energieeinsparungen von 200 Milliarden Kilowattstunden (TWh) bis zum Jahr 2030. Außerdem erwartet die Kommission Umsatzzuwächse für Produkthersteller und Einzelhändler und Kosteneinsparungen für Verbraucher.

Energielabel: Aktuelle Energieeffizienzklassen nach Produktgruppen (Teil 1)

Stand: März 2024

Auf dem Energielabel sind meist sieben Energieeffizienzklassen1 dargestellt. Die beste Klasse variiert zwischen A und A+++, je nach Produktgruppe. Bei Haushaltsgeräten sind viele Klassen für Neugeräte gar nicht mehr zugelassen! Da sie die Mindestanforderungen der europäischen Ökodesign-Verordnungen nicht erfüllen, dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Diese Klassen sind schraffiert dargestellt.

Energielabel aktuelle klassen teil 1

1 Bei Abluftrocknern ist Klasse C noch erlaubt. Ab Juli 2025 wird umgestellt auf die Klassen A bis G.

2 Staubsauger-Energielabel darf seit 19. Januar 2019 nicht mehr verwendet werden: Verordnung (EU) 665/2013 wurde auf Grund eines EuG-Urteils für nichtig erklärt. Leistungsaufnahme darf max. 900 W betragen.

Energielabel: Aktuelle Energieeffizienzklassen nach Produktgruppen (Teil 2)

Stand 2024

Produkte werden auf dem Energielabel meist in sieben Energieeffizienzklassen eingeteilt, es können aber bis zu zehn sein. Einige Klassen sind für Neugeräte nicht mehr zugelassen. Da sie die Mindestanforderungen der europäischen Ökodesign-Verordnungen nicht erfüllen, dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Diese Klassen sind schraffiert dargestellt.

Energielabel aktuelle klassen teil 2

1 Ökodesign-Mindestanforderungen variieren je nach Display-Auflösung.

2 Gilt auch für LED-Module und Leuchten, bei denen Lichtquellen nicht zerstörungsfrei entnehmbar sind.

3 Bei Kombigeräten wird auf dem Label zusätzlich die Warmwasserbereitung mit den Klassen A+ bis F gekennzeichnet. Die Ökodesign-Mindestanforderungen variieren je nach Beheizung.

4 Ökodesign-Mindestanforderungen variieren je nach Lastprofil.

5 Verbundanlagen aus einem Raumheizgerät bzw. Festbrennstoffkessel, Zusatzheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen.

6 Geräte für das Kühlen und/oder Heizen von Innenraumluft. Die Ökodesign-Mindestanforderungen variieren je nach Funktion.