Wegfall der Plus-Klassen und weitere Änderungen
Die Verordnung (EU) 2017/1369 gibt einen allgemeinen Rahmen für die Energielabel vor, die Umstellung auf eine einheitliche Energieeffizienzklassen-Skala von A bis G ist die auffälligste Neuerung. Um Platz zu lassen für den technologischen Fortschritt sollen bei Einführung eines Labels anfangs die Klasse A und wenn ein schneller technologischer Fortschritt erwartet werden kann, auch die Klasse B zunächst frei bleiben. Die Mehrzahl der Modelle soll diese Klasse(n) frühestens zehn Jahre später erreichen.
Somit sind über einen langen Zeitraum nur Produkte in den Klassen B bzw. C (= grüner bis hellgrüner Balken) und schlechter (= gelber bis roter Balken) erhältlich.
- Achtung: Da die Messbedingungen und Berechnungsverfahren für die Einstufung in die Labelklassen teilweise deutlich geändert wurden, lassen sich weder die Labelklassen noch die angegebenen Energieverbrauchswerte von altem und neuem Energielabel vergleichen.
Energielabel: Umstellung auf A bis G
Beispiel: Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler

Weitere allgemeine Änderungen bei neuen Energielabeln sind insbesondere
- Grundsätzlich erhalten bleibt die Kennzeichnung der Energielabelklassen mit farbigen Balken von grün = effizient bis rot = hoher Verbrauch.
- Der Energieverbrauch in kWh ist im mittleren Teil des Labels stärker von der Energieeffizienzklasse oben und weiteren Produkteigenschaften unten abgegrenzt.
- Ein QR-Code ist oben rechts an jedem Label eingefügt. Über ihn gelangt man zur Europäischen Produktdatenbank EPREL, wo weitere Produktinformationen erhältlich sind.
- Die Piktogramme im unteren Teil des Energielabel wurden überarbeitet und teilweise neue ergänzt. Sie informieren über ausgewählte Produkteigenschaften.
- Bei der Werbung für ein Produkt muss dessen Energieeffizienzklasse aufgeführt werden und zusätzlich das Spektrum der möglichen Klassen. Bei einem Kühlgerät also z. B. A bis G. Dies gilt auch dann, wenn weder Preis noch Energieverbrauch genannt sind.
Produktspezifische Anforderungen werden in gesonderten Rechtsakten für jede Produktgruppe separat festgelegt. Diese produktspezifischen Verordnungen wurden für Kühl- und Gefriergeräten incl. Weinkühlschränken, Geschirrspülern, Waschmaschinen, Waschtrocknern, Fernsehern und Displays bereits erlassen und am 5. Dezember im EU-Amtsblatt veröffentlicht.