Wegfall der Plus-Klassen und weitere Änderungen
Die Verordnung (EU) 2017/1369 gibt einen allgemeinen Rahmen für die Energielabel vor, die Umstellung auf eine einheitliche Energieeffizienzklassen-Skala von A bis G ist die auffälligste Neuerung. Um Platz zu lassen für den technologischen Fortschritt sollen bei Einführung eines Labels anfangs die Klasse A und wenn ein schneller technologischer Fortschritt erwartet werden kann, auch die Klasse B zunächst frei bleiben. Die Mehrzahl der Modelle soll diese Klasse(n) frühestens zehn Jahre später erreichen. Somit sind über einen langen Zeitraum nur Produkte in den Klassen B bzw. C (= grüner bis hellgrüner Balken) und schlechter (= gelber bis roter Balken) erhältlich. In der Praxis gibt es allerdings große Unterschiede je nach Produktgruppe.
- Achtung: Da die Messbedingungen und Berechnungsverfahren für die Einstufung in die Labelklassen teilweise deutlich geändert wurden, lassen sich weder die Labelklassen noch die angegebenen Energieverbrauchswerte von altem und neuem Energielabel vergleichen.
Energielabel: Umstellung auf A bis G
Die Rahmen-Verordnung für das Energielabel legt eine Umstellung der bisherigen Energieeffizienzklassen, die bis A+++ reichten, auf eine einheitliche Skala von A bis G fest. Allgemeine Gestaltungsmerkmale:
- Die Energielabelklassen sind mit farbigen Balken von grün = effizient bis rot = hoher Verbrauch gekennzeichnet.
- Ein QR-Code ist oben rechts an jedem Label eingefügt. Über ihn gelangt man zur Europäischen Produktdatenbank EPREL, wo weitere Produktinformationen erhältlich sind.
- Die Piktogramme im unteren Teil des Energielabel informieren über ausgewählte Produkteigenschaften.
- Bei der Werbung für ein Produkt muss dessen Energieeffizienzklasse aufgeführt werden und zusätzlich das Spektrum der möglichen Klassen. Bei einem Kühlgerät also z. B. A bis G. Dies gilt auch dann, wenn weder Preis noch Energieverbrauch genannt sind.
Produktspezifische Anforderungen werden in gesonderten Rechtsakten für jede Produktgruppe separat festgelegt.