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HEA

Wegfall der Plus-Klassen und weitere Änderungen

Die Verordnung (EU) 2017/1369 gibt einen allgemeinen Rahmen für die Energielabel vor, die Umstellung auf eine einheitliche Energieeffizienzklassen-Skala von A bis G ist die auffälligste Neuerung. Um Platz zu lassen für den technologischen Fortschritt sollen bei Einführung eines Labels anfangs die Klasse A und wenn ein schneller technologischer Fortschritt erwartet werden kann, auch die Klasse B zunächst frei bleiben. Die Mehrzahl der Modelle soll diese Klasse(n) frühestens zehn Jahre später erreichen.

Somit sind über einen langen Zeitraum nur Produkte in den Klassen B bzw. C (= grüner bis hellgrüner Balken) und schlechter (= gelber bis roter Balken) erhältlich.

Energielabel: Umstellung auf A bis G

Beispiel: Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler

Rahmenverordnung energielabel
Die neue Rahmen-Verordnung für das Energielabel legt eine Umstellung der bisherigen Energieeffizienzklassen, die bis A+++ reichten, auf eine neue einheitliche Skala von A bis G fest.

Weitere allgemeine Änderungen bei neuen Energielabeln sind insbesondere

Produktspezifische Anforderungen werden in gesonderten Rechtsakten für jede Produktgruppe separat festgelegt. Diese produktspezifischen Verordnungen wurden für Kühl- und Gefriergeräten incl. Weinkühlschränken, Geschirrspülern, Waschmaschinen, Waschtrocknern, Fernsehern und Displays bereits erlassen und am 5. Dezember im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

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