Zeitlich gestaffelte Einführung
Allgemeine Bestimmungen
Bereits seit August 2017 ist eine Vielzahl von Einzelbestimmungen wirksam, die insbesondere Hersteller, Händler, Lieferanten aber auch Endverbraucher betreffen. Die wichtigsten sind:
- Händler und Lieferanten müssen in der Werbung stärker über die Effizienzklasse eines Produktes informieren. So muss bei jeder visuell wahrnehmbaren Werbung oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell die Energieeffizienzklasse des Produktes und zusätzlich das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen angegeben werden. Dies gilt auch, wenn kein Preis und kein Energieverbrauch angegeben sind. Wird also z. B. ein Kühlgerät der Klasse B beworben, muss zusätzlich A bis G als mögliches Spektrum an Klassen angegeben werden. Dies gilt auch, wenn aufgrund von Ökodesign-Mindestanforderungen manche Klassen überhaupt nicht mehr neu in den Handel gebracht werden dürfen.
- Neu ist auch, dass die Mitgliedsländer nur noch Anreize, z. B. Förderprogramme, für die beiden besten Energieeffizienzklassen setzen dürfen, die „wesentlich gefüllt“ sind. Wobei „wesentlich gefüllt“ nicht genauer definiert wird und somit Interpretationsspielraum für die Mitgliedsländer lässt.
- Nach wie vor ist es Lieferanten verboten, Produkte in Verkehr zu bringen, deren Leistung sich unter Testbedingungen automatisch verändert, um eine günstigere, aber nichtzutreffende Effizienzklasse zu erzielen. Die neue Verordnung formuliert dies eindeutig.
Einführung der Label mit den einheitlichen Klassen A bis G
Alle bereits existierenden Energielabel werden in einem gestaffelten Prozess auf die Klassen A bis G umgestellt. Da die Verordnung (EU) 2017/1369 nur den allgemeinen Rahmen festlegt, müssen die jeweiligen produktspezifischen Verordnungen angepasst werden.
Gestaffelte Einführung bei den einzelnen Produktgruppen:
- Seit März 2021 im Handel: Kühl- und Gefriergeräte incl. Weinkühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Fernseher und Display.
- Seit September 2021 im Handel: Leuchtmittel. Für Lampen gibt es bereits seit 25. Dezember 2019 keine Labelpflicht mehr.
- Ab Juli 2025 im Handel: Wäschetrockner
- Frühestens ab 2026 im Handel: Alle anderen Produktgruppen, also u.a. Staubsauger, Dunstabzugshauben, Backofen. Die Umstellung der Produktgruppen Heizung, Warmwasserbereiter und Festbrennstoffheizung ist abhängig von einer Überprüfung, die bis zum 2. August 2025 erfolgen soll. Diese Energielabel sind sehr komplex und wurden nach langen Verhandlungen erst 2015 bzw. 2017 eingeführt, daher hat man sich auf die lange Übergangszeit geeinigt.