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HEA

Zeitlich gestaffelte Einführung

Allgemeine Bestimmungen, die bereits seit August 2017 wirksam sind

Bereits seit August 2017 ist eine Vielzahl von Einzelbestimmungen wirksam, die insbesondere Hersteller, Händler, Lieferanten aber auch Endverbraucher betreffen. Die wichtigsten sind:

Einführung der neuen Label

Alle bereits existierenden Energielabel werden in einem gestaffelten Prozess auf die Klassen A bis G umgestellt. Da die Verordnung (EU) 2017/1369 nur den allgemeinen Rahmen festlegt, müssen die jeweiligen produktspezifischen Verordnungen angepasst werden.

Folgende Fristen sind für die einzelnen Produktgruppen vorgesehen:

Relaunch energielabel
Fristen für die Umstellung bestehender Energielabel auf die zukünftig einheitliche Skala A bis G.

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