Das Energielabel für Waschmaschinen
Bereits seit den 90er Jahren müssen viele Elektrogeräte, die in Europa neu in den Handel gebracht werden, mit einem Energielabel gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen damit Geräte einfach vergleichen können und sich für ein möglichst effizientes Gerät entscheiden. Durch den technischen Fortschritt konzentrierten sich die erhältlichen Waschmaschinen in den besten Klassen, so dass eine Unterscheidung kaum noch möglich war. Die Europäische Kommission hat daher das Energielabel reformiert:
Seit 1. März 2021 müssen Waschmaschinen mit den Klassen A bis G gekennzeichnet werden. Die Verordnung (EU) 2019/2014 wurde am 5.12.2019 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und löste die Verordnung (EU) 1061/2010 ab. Diese Verordnung umfasst auch Waschtrockner.
Die Energieeffizienzklassen werden nach dem Ampelsystem farblich unterteilt von dunkelgrün = beste Energieeffizienzklasse „A“, bis rot = schlechteste Energieeffizienzklasse „G“.
Die Einstufung in die jeweilige Energieeffizienzklasse erfolgt nach dem EEI, dem Energieeffizienzindex. Dieser Wert wird über eine Formel berechnet, in den der gewichtete Energieverbrauch für den Waschzyklus bei Voll-, Halb- und Viertelbeladung im Programm „eco 40–60“ sowie die Nenngröße eingeht. Auf dem Energielabel ist der gewichtete Energieverbrauch in kWh pro 100 Programmdurchläufe (Zyklen) im Programm „eco 40–60“ angegeben.
Das Labelprogramm „eco 40–60“ bezeichnet das Programm, mit dem normal verschmutzte Bauwollwäsche, die als bei 40 °C oder 60 °C waschbar gekennzeichnet ist, zusammen in demselben Betriebszyklus gereinigt werden kann. Alle auf dem Label und auf dem Produktdatenblatt angegebenen Messwerte, wie die Ermittlung von Wasserverbrauch, Programmdauer, Schleuderwirkungsklasse und Geräusch werden in diesem Programm ermittelt.
Wie bei den anderen neu gelabelten Gerätegruppen hat die EU-Kommission die Klassengrenzen so definiert, dass die beste Klasse A zur Einführung im März 2021 nicht erreicht wurde. A soll erst im Verlauf von zehn Jahren von der Mehrheit der Modelle erreicht werden. Tatsächlich sind aber bereits 2023 eine Vielzahl von Modellen in der besten Klasse. Die Skala ist so abgestuft, dass der Abstand zwischen zwei benachbarten Klassen 11 bis 14 Prozent ausmacht (Quelle: ZVEI).
Tabelle: Energieeffizienzklassen für Waschmaschinen und den Waschzyklus von Waschtrocknern
Energieeffizienzklasse | Energieeffizienzindex (EEI) |
---|---|
A | EEI ≤ 52 |
B | 52 < EEI ≤ 60 |
C | 60 < EEI ≤ 69 |
D | 69 < EEI ≤ 80 |
E | 80 < EEI ≤ 91 |
F | 91 < EEI ≤ 102 |
G | EEI > 102 |
Tabelle: Schleudereffizienzklassen einer Waschmaschine und des Waschzyklus eines Waschtrockners
Schleudereffizienzklassen | Restfeuchte (D) (in Prozent) |
---|---|
A | D ≤ 45 |
B | 45 ≤ D < 54 |
C | 54 ≤ D < 63 |
D | 63 ≤ D < 72 |
E | 72 ≤ D < 81 |
F | 81 ≤ D < 90 |
G | D ≥ 90 |
Tabelle: Luftschallemissionsklassen für das Schleudern bei einer Waschmaschine und beim Waschzyklus von Waschtrocknern
Luftschallemissionsklasse: Arbeitsgang Schleudern | Luftschallemission in dB(A) |
---|---|
A | n < 73 |
B | 73 ≤ n < 77 |
C | 77 ≤ n < 81 |
D | n ≥ 81 |
Das Produktdatenblatt informiert u.a. über:
- Angabe der höchsten Temperatur, die für mind. 5 Minuten innerhalb der im Waschzyklus behandelten Wäsche erreicht wird, bei Voll-, Halb- und Viertelbelandung. Damit reagierte der Gesetzgeber auf Kritik, dass im bisherigen Standardprogramm „Baumwolle 60 °C“ diese Temperatur teilweise deutlich unterschritten wird.
- Programmdauer und Restfeuchte bei Voll-, Halb- und Viertelbelandung.
- Verbräuche im Stand-by-, vernetzten Bereitschafts- und Aus-Zustand
Ökodesign-Vorschriften
Gleichzeitig mit der Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung für Waschmaschinen hat die Europäische Kommission auch die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2023 erlassen, die am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht wurde und die Verordnung (EU) 1015/2010 aufhebt. Die Verordnung umfasst auch Waschtrockner.
Die Verordnung enthält Mindestanforderungen an die Energieeffizienz. Diese werden in zwei Stufen verschärft:
- Seit 1. März 2021 muss der Energieeffizienzindex (EEI) kleiner als 105 sein, damit darf ein Teil der Klasse G nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
- Ab 1. März 2024 fällt bei allen Geräten mit mind. 3 kg Nennkapazität auch fast die gesamte Klasse F unter das Verbot des Inverkehrbringens, der EEI muss kleiner als 91 sein.
Weitere Vorgaben seit 1. März 2021:
Programme
- Jede Waschmaschine muss ein Programm „eco 40–60“ bieten, mit dem
normal verschmutzte Baumwollwäsche, die als bei 40 °C oder 60 °C
waschbar angegeben ist, zusammen in demselben Waschgang gereinigt werden
kann. Dieses Programm muss Standardprogramm sein bei automatischer
Programmwahl oder direkt anwählbar.
- Ein 20 °C Programm für leicht verschmutzte Baumwollwäsche muss
vorhanden sein.
Programmdauer begrenzt
Vorgaben für die Programmdauer abhängig von der Gerätegröße: Eine 8
kg-Waschmaschine darf bei Vollbeladung für das Programm „eco 40–60“ max.
rd. 3 Stunden 39 Minuten benötigen, bei Teilbeladung 2 Stunden 48
Minuten. Damit reagierte der Gesetzgeber auf die teilweise sehr langen
Laufzeiten des früheren Standardprogramms, die von Endkunden häufig
nicht akzeptiert wurden und in der geringen Nutzung des sparsamsten
Programmes resultierten.
Zudem ist der gewichtete Wasserverbrauch begrenzt.
Für die Wascheffizienz und die Spülwirkung sind Mindestanforderungen definiert.
Vorgaben für die Ressourceneffizienz sollen die Nutzung der Geräte verlängern und das Recycling verbessern, u.a. gilt:
- Wichtige Ersatzteile wie Motoren, Pumpen, Stoßdämpfer und Federn, Heizkörper, Heizelemente und Druckschalter müssen bis mindestens zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen zur Verfügung stehen.
- Folgende Ersatzteile müssen auch für Endnutzer mindestens zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen erhältlich sein: Tür, Türscharnier und -dichtungen, andere Dichtungen, Kunststoffzubehör wie Waschmittelbehälter.
- Diese Ersatzteile müssen mit allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät auswechselbar sein.
- Die Lieferzeit darf max. 15 Arbeitstage betragen.
- Gewerbliche Reparateure erhalten Zugang zu Reparatur- und Wartungsanleitungen, dafür darf u.a. ein Nachweis der fachlichen Kompetenz und eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung verlangt werden.
Die Anforderungen für Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme aus der Verordnung (EG) 1275/2008 sind mit aufgenommen:
- Waschmaschinen müssen über einen Aus-Zustand und/oder einen Bereitschaftszustand verfügen. Die Leistungsaufnahme darf max. 0,5 W betragen.
- Wird im Bereitschaftszustand der Status oder sonstige Informationen angezeigt sind max. 1 W erlaubt.
- Im vernetzten Bereitschaftszustand darf die Leistungsaufnahme max. 2 W betragen.
- Ist eine Zeitvorwahlfunktion gewählt, darf die Leistungsaufnahme max. 4 W betragen für max. 24 Stunden.
- Spätestens 15 Minuten nach Programmende muss sich das Gerät automatisch in den Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand umschalten.
Frei zugängliches Informationsangebot, z. B. in der Gebrauchsanweisung, muss zusätzlich zu den Angaben auf dem Produktdatenblatt folgendes enthalten, u.a.:
- Hinweise zur effizienten Nutzung der Waschmaschine.
- Verbrauchswerte für verschiedene Programme.
- Anleitungen für Reinigungs- und Wartungsarbeiten, die vom Nutzer durchgeführt werden können, z. B. Bedeutung von Fehlern, Beseitigung von Fremdkörpern.