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Ab März 2021 gültig: Das neue Energielabel für Waschmaschinen

Bereits seit den 90er Jahren müssen viele Elektrogeräte, die in Europa neu in den Handel gebracht werden, mit einem Energielabel gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen damit Geräte einfach vergleichen können und sich für ein möglichst effizientes Gerät entscheiden. Durch den technischen Fortschritt konzentrierten sich die erhältlichen Waschmaschinen in den besten Klassen, so dass eine Unterscheidung kaum noch möglich war. Die Europäische Kommission hat daher das Energielabel reformiert:

Ab 1. März 2021 müssen Waschmaschinen mit einem neuen EU-Label gekennzeichnet werden. Die Verordnung (EU) 2019/2014 wurde am 5.12.2019 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und löst die Verordnung (EU) 1061/2010 ab. Diese Verordnung umfasst auch Waschtrockner.

Das grundsätzliche Erscheinungsbild bleibt dabei weitestgehend unverändert. Das Etikett besteht aus einem Stück. Die Energieeffizienzklassen werden nach dem Ampelsystem farblich unterteilt von dunkelgrün = beste Energieeffizienzklasse „A“, bis rot = schlechteste Energieeffizienzklasse „G“. Damit löst bei Waschmaschinen die Energieeffizienzklasse „A“ die Klasse A+++ als beste Klasse ab. Die „Plus“-Klassen werden generell abgeschafft.

Die Einstufung in die jeweilige Energieeffizienzklasse erfolgt nach dem EEI, dem Energieeffizienzindex. Dieser Wert wird über eine Formel berechnet, in den der gewichtete Energieverbrauch für den Waschzyklus bei Voll-, Halb- und Viertelbeladung im Programm „eco 40–60“ sowie die Nenngröße eingeht. Statt eines Jahresverbrauchs ist auf dem Energielabel der gewichtete Energieverbrauch in kWh pro 100 Programmdurchläufe (Zyklen) im Programm „eco 40–60“ angegeben.

Das neue Labelprogramm „eco 40–60“ bezeichnet das Programm, mit dem normal verschmutzte Bauwollwäsche, die als bei 40 °C oder 60 °C waschbar gekennzeichnet ist, zusammen in demselben Betriebszyklus gereinigt werden kann. Alle auf dem Label und auf dem Produktdatenblatt angegebenen Messwerte, wie die Ermittlung von Wasserverbrauch, Programmdauer, Schleuderwirkungsklasse und Geräusch werden in diesem Programm ermittelt.

Wie bei den anderen neu gelabelten Gerätegruppen hat die EU-Kommission die Klassengrenzen so definiert, dass die beste Klasse A zur Einführung voraussichtlich nicht erreicht wird. A soll erst im Verlauf von zehn Jahren von der Mehrheit der Modelle erreicht werden. Die Skala ist so abgestuft, dass der Abstand zwischen zwei benachbarten Klassen 11 bis 14 Prozent ausmacht (Quelle: ZVEI).

Tabelle: Energieeffizienzklassen für Waschmaschinen und den Waschzyklus von Waschtrocknern

Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex (EEI)
A EEI ≤ 52
B 52 < EEI ≤ 60
C 60 < EEI ≤ 69
D 69 < EEI ≤ 80
E 80 < EEI ≤ 91
F 91 < EEI ≤ 102
G EEI > 102

Tabelle: Schleudereffizienzklassen einer Waschmaschine und des Waschzyklus eines Waschtrockners

Schleudereffizienzklassen Restfeuchte (D) (in Prozent)
A D ≤ 45
B 45 ≤ D < 54
C 54 ≤ D < 63
D 63 ≤ D < 72
E 72 ≤ D < 81
F 81 ≤ D < 90
G D ≥ 90

Tabelle: Luftschallemissionsklassen für das Schleudern bei einer Waschmaschine und beim Waschzyklus von Waschtrocknern

Luftschallemissionsklasse: Arbeitsgang Schleudern Luftschallemission in dB(A)
A n < 73
B 73 ≤ n < 77
C 77 ≤ n < 81
D n ≥ 81

Eine kompakte Gegenüberstellung der Änderungen bietet die Grafik: „Was ist neu beim Energielabel für Waschmaschinen?“ Die Grafik können Sie hier als PDF herunterladen.

Energielabel alt neu waschmaschine

Das Produktdatenblatt informiert u.a. über:

Ökodesign-Vorschriften

Gleichzeitig mit der neuen Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung für Waschmaschinen hat die Europäische Kommission auch eine neue Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2023 erlassen, die am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht wurde und die Verordnung (EU) 1015/2010 aufhebt. Die Verordnung umfasst auch Waschtrockner.

Die neue Verordnung enthält Mindestanforderungen an die Energieeffizienz. Diese werden in zwei Stufen verschärft:

Weitere Vorgaben ab 1. März 2021:

Programme

Programmdauer begrenzt
Neu sind Vorgaben für die Programmdauer abhängig von der Gerätegröße. Eine 8 kg-Waschmaschine darf bei Vollbeladung für das Programm „eco 40–60“ max. rd. 3 Stunden 39 Minuten benötigen, bei Teilbeladung 2 Stunden 48 Minuten. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die teilweise sehr langen Laufzeiten des Standardprogramms, die von Endkunden häufig nicht akzeptiert wurden und in der geringen Nutzung des sparsamsten Programmes resultierten.

Neu ist auch eine Begrenzung des gewichteten Wasserverbrauchs.

Für die Wascheffizienz und die Spülwirkung sind Mindestanforderungen definiert.

Ebenfalls neu sind Vorgaben für die Ressourceneffizienz, damit soll die Nutzung der Geräte verlängert und das Recycling verbessert werden, u.a. gilt:

Die Anforderungen für Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme aus der Verordnung (EG) 1275/2008 sind mit aufgenommen:

Frei zugängliches Informationsangebot, z. B. in der Gebrauchsanweisung, muss zusätzlich zu den Angaben auf dem Produktdatenblatt folgendes enthalten, u.a.:

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