Das Energielabel für Geschirrspüler
Bereits seit den 90er Jahren müssen viele Elektrogeräte, die in Europa neu in den Handel gebracht werden, mit einem Energielabel gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen damit Geräte einfach vergleichen können und sich für ein möglichst effizientes Gerät entscheiden. Durch den technischen Fortschritt konzentrierten sich die erhältlichen Geschirrspüler in den besten Klassen, so dass eine Unterscheidung kaum noch möglich war. Die Europäische Kommission hat daher das Energielabel reformiert:
Seit März 2021 müssen Geschirrspüler mit den Klassen A bis G gekennzeichnet werden. Die Verordnung (EU) 2019/2017 wurde am 5.12.2019 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und löste die Verordnung (EU) 1059/2010 ab.
Die Energieeffizienzklassen werden nach dem Ampelsystem farblich unterteilt von dunkelgrün = beste Energieeffizienzklasse „A“, bis rot = schlechteste Energieeffizienzklasse „G“.
Die Einstufung in die jeweilige Energieeffizienzklasse erfolgt nach dem EEI, dem Energieeffizienzindex. Dieser Wert wird über eine Formel berechnet, in den der Energieverbrauch für den Reinigungszyklus in einem sogenannten „eco“-Programm eingeht. Dieses Prüfprogramm muss für die Reinigung von normal verschmutztem Geschirr geeignet sein, kann ansonsten aber vom Gerätehersteller frei gewählt werden. Alle auf dem Label und auf dem Produktdatenblatt angegebenen Messwerte werden in diesem Programm bei Befüllung mit Nennkapazität ermittelt. Die europäische Norm EN 60436 wurde an das veränderte Nutzerverhalten angepasst und beschreibt das Messverfahren.
Wie bei den anderen neu gelabelten Gerätegruppen hat die EU-Kommission die Klassengrenzen so definiert, dass die beste Klasse A zur Einführung im März 2021 nicht erreicht wurde. A soll erst im Verlauf von zehn Jahren von der Mehrheit der Modelle erreicht werden. Die Skala ist so abgestuft, dass der Abstand zwischen zwei benachbarten Klassen 10 bis 16 Prozent ausmacht (Quelle: ZVEI).
Tabelle: Energieeffizienzklassen für Geschirrspüler
Energieeffizienzklasse | Energieeffizienzindex (EEI) |
---|---|
A | EEI < 32 |
B | 32 ≤ EEI < 38 |
C | 38 ≤ EEI < 44 |
D | 44 ≤ EEI < 50 |
E | 50 ≤ EEI < 56 |
F | 56 ≤ EEI < 62 |
G | EEI ≥ 62 |
Der Energieverbrauch wird pro 100 Betriebszyklen angegeben, im Gegensatz dazu der Wasserverbrauch nur eines Betriebszyklus, jeweils im Programm „eco“. Angegeben ist zudem die Programmdauer im eco-Programm. Im Gegensatz zur Waschmaschine gibt es keine Begrenzung der Dauer durch Ökodesignvorschriften.
Das Geräusch wird in vier Klassen eingeteilt von A bis D.
Tabelle: Luftschallemissionsklassen von Geschirrspülern
Luftschallemissionsklasse | Luftschallemission in dB(A) |
---|---|
A | n < 39 |
B | 39 ≤ n < 45 |
C | 45 ≤ n < 51 |
D | 51 ≤ n |
Trocknungsleistung und Reinigungsleistung sind nicht auf dem Energielabel angegeben. Die Ökodesign-Verordnung stellt dafür jedoch Mindestanforderungen.
Das Produktdatenblatt informiert u.a. zusätzlich über:
- Reinigungs- und Trockenleistungsindex.
- Verbräuche im Stand-by-, vernetzten Bereitschafts- und Aus-Zustand
Ökodesign-Vorschriften
Gleichzeitig mit der Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung für Geschirrspüler hat die Europäische Kommission auch die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2022 erlassen, die am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht wurde und die Verordnung (EU) 1016/2010 aufhebt. Sie gilt in fast allen Punkten seit 1. März 2021.
Die Verordnung enthält Mindestanforderungen an die Energieeffizienz. Diese werden in zwei Stufen verschärft:
- Seit 1. März 2021 muss der Energieeffizienzindex (EEI) kleiner als 63 sein, damit darf fast die gesamte Klasse G nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
- Ab 1. März 2024 fällt bei allen Geräten mit zehn oder mehr Maßgedecken auch die Klasse F unter das Verbot des Inverkehrbringens, der Energieeffizienzindex (EEI) muss kleiner als 56 sein. Somit dürfen nur noch Geräte der Klassen A bis E neu in den Handel gebracht werden.
Weitere Vorgaben seit 1. März 2021:
Vorgaben für die Ressourceneffizienz sollen die Nutzung der Geräte verlängern und das Recycling verbessern, u.a. gilt:
- Wichtige Ersatzteile wie u.a. Motoren, Umwälz- und Ablaufpumpen, Heizkörper, Heizelemente und Druckschalter müssen bis mindestens sieben Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen zur Verfügung stehen.
- Folgende Ersatzteile müssen auch für Endnutzer mindestens zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen erhältlich sein: Türscharnieren und -dichtungen, andere Dichtungen, Sprüharme, Ablauffilter, Geschirrkörbe und Kunststoffzubehör wie Besteckkörbe und Deckel.
- Diese Ersatzteile müssen mit allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät auswechselbar sein.
- Die Lieferzeit darf max. 15 Arbeitstage betragen.
- Gewerbliche Reparateure erhalten Zugang zu Reparatur- und Wartungsanleitungen, dafür darf u.a. ein Nachweis der fachlichen Kompetenz und eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung verlangt werden.
Die Anforderungen für Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme aus der Verordnung (EG) 1275/2008 sind mit aufgenommen:
- Geschirrspüler müssen über einen Aus-Zustand und/oder einen Bereitschaftszustand verfügen. Die Leistungsaufnahme darf max. 0,5 W betragen.
- Wird im Bereitschaftszustand der Status oder sonstige Informationen angezeigt ist max. 1 W erlaubt.
- Im vernetzten Bereitschaftszustand darf die Leistungsaufnahme max. 2 W betragen.
- Ist eine Zeitvorwahlfunktion gewählt, darf die Leistungsaufnahme max. 4 W betragen für max. 24 Stunden.
- Spätestens 15 Minuten nach Programmende muss sich das Gerät automatisch in den Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand umschalten.
Frei zugängliches Informationsangebot, z. B. in der Gebrauchsanweisung, muss zusätzlich zu den Angaben auf dem Produktdatenblatt folgendes enthalten, u.a.:
- Hinweise zur effizienten Nutzung des Geschirrspülers.
- Anleitungen für Reinigungs- und Wartungsarbeiten, die vom Nutzer durchgeführt werden können, z. B. Kontrolle der Filter, Bedeutung von Fehlern.