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Ab März 2021 gültig: Das neue Energielabel für Geschirrspüler

Bereits seit den 90er Jahren müssen viele Elektrogeräte, die in Europa neu in den Handel gebracht werden, mit einem Energielabel gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen damit Geräte einfach vergleichen können und sich für ein möglichst effizientes Gerät entscheiden. Durch den technischen Fortschritt konzentrierten sich die erhältlichen Geschirrspüler in den besten Klassen, so dass eine Unterscheidung kaum noch möglich war. Die Europäische Kommission hat daher das Energielabel reformiert:

Ab 1. März 2021 müssen Geschirrspüler mit einem neuen EU-Label gekennzeichnet werden. Die Verordnung (EU) 2019/2017 wurde am 5.12.2019 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und löst die Verordnung (EU) 1059/2010 ab.

Das grundsätzliche Erscheinungsbild bleibt dabei weitestgehend unverändert. Das Etikett besteht aus einem Stück. Die Energieeffizienzklassen werden nach dem Ampelsystem farblich unterteilt von dunkelgrün = beste Energieeffizienzklasse „A“, bis rot = schlechteste Energieeffizienzklasse „G“. Damit löst beim Geschirrspüler die Energieeffizienzklasse „A“ die Klasse A+++ als beste Klasse ab. Die „Plus“-Klassen werden generell abgeschafft.

Die Einstufung in die jeweilige Energieeffizienzklasse erfolgt nach dem EEI, dem Energieeffizienzindex. Dieser Wert wird über eine Formel berechnet, in den der Energieverbrauch für den Reinigungszyklus in einem sogenannten „eco“-Programm eingeht. Dieses Prüfprogramm muss für die Reinigung von normal verschmutztem Geschirr geeignet sein, kann ansonsten aber vom Gerätehersteller frei gewählt werden. Alle auf dem Label und auf dem Produktdatenblatt angegebenen Messwerte werden in diesem Programm bei Befüllung mit Nennkapazität ermittelt. Die neue europäische Norm EN 60436 wurde an das veränderte Nutzerverhalten angepasst und beschreibt das Messverfahren.

Wie bei den anderen neu gelabelten Gerätegruppen hat die EU-Kommission die Klassengrenzen so definiert, dass die beste Klasse A zur Einführung voraussichtlich nicht erreicht wird. A soll erst im Verlauf von zehn Jahren von der Mehrheit der Modelle erreicht werden. Die Skala ist so abgestuft, dass der Abstand zwischen zwei benachbarten Klassen 10 bis 16 Prozent ausmacht (Quelle: ZVEI).

Tabelle: Energieeffizienzklassen für Geschirrspüler

Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex (EEI)
A EEI < 32
B 32 ≤ EEI < 38
C 38 ≤ EEI < 44
D 44 ≤ EEI < 50
E 50 ≤ EEI < 56
F 56 ≤ EEI < 62
G EEI ≥ 62

Neu ist die Art der Angabe des Energie- und Wasserbrauchs: Statt eines Jahresverbrauchs wird der Energieverbrauch pro 100 Betriebszyklen angegeben und der Wasserverbrauch eines Betriebszyklus, jeweils im Programm „eco“.

Ebenfalls neu ist die Angabe der Programmdauer im eco-Programm. Im Gegensatz zur Waschmaschine gibt es keine Begrenzung durch Ökodesignvorschriften.

Das Geräusch wird neu in vier Klassen eingeteilt von A bis D.

Tabelle: Luftschallemissionsklassen von Geschirrspülern

Luftschallemissionsklasse Luftschallemission in dB(A)
A n < 39
B 39 ≤ n < 45
C 45 ≤ n < 51
D 51 ≤ n

Entfallen ist die Angabe der Trocknungsleistung. Die Ökodesign-Verordnung stellt dafür jedoch eine Mindestanforderung, genauso wie für die Reinigungsleistung bereits beim letzten Label-Relaunch.

Eine kompakte Gegenüberstellung der Änderungen bietet die Grafik: „Was ist neu beim Energielabel für Geschirrspüler?“ Die Grafik können Sie hier als PDF herunterladen.

Energielabel alt neu geschirrspueler

Das Produktdatenblatt informiert u.a. zusätzlich über:

Ökodesign-Vorschriften

Gleichzeitig mit der neuen Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung für Geschirrspüler hat die Europäische Kommission auch eine neue Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2022 erlassen, die am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht wurde und die Verordnung (EU) 1016/2010 aufhebt. Sie gilt in fast allen Punkten ab 1. März 2021.

Die neue Verordnung enthält Mindestanforderungen an die Energieeffizienz. Diese werden in zwei Stufen verschärft:

Weitere Vorgaben ab 1. März 2021:

Ganz neu sind Vorgaben für die Ressourceneffizienz, damit soll die Nutzung der Geräte verlängert und das Recycling verbessert werden:

Die Anforderungen für Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme aus der Verordnung (EG) 1275/2008 sind mit aufgenommen:

Frei zugängliches Informationsangebot, z. B. in der Gebrauchsanweisung, muss zusätzlich zu den Angaben auf dem Produktdatenblatt folgendes enthalten, u.a.:

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