Sicherheit
Produktsicherheitsgesetz / Europäische Richtlinien/Normen
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) legt in Deutschland Regelungen zu den Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten fest. Es ersetzt seit 1. Dezember 2011 das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).
Einige Verordnungen wurden nach dem GPSG erlassen und ab dem 1. Dezember 2011 an das ProdSG angepasst. Für Haushalts-Kühl- und Gefriergeräte ist dies u.a.:
- Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt) (1. ProdSV)
Weitere europäische Richtlinien/Normen:
- Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln: Die EMV-Richtlinie (Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung)). Sie hebt die Richtlinie 2004/108/EG auf.
- DIN EN 55011; VDE 0875–11:2022–05
- DIN EN 55014–1; VDE 0875–14–1:2022–12
- Normenreihe DIN EN 61000
- Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke: Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Neufassung)). Sie hebt die Richtlinie 2006/95/EG auf.
- DIN EN 60335–1; VDE 0700–1:2020–08
Typenschild
Wichtige Hinweise über die Sicherheit von Elektrogeräten kann man dem Typenschild entnehmen, das dauerhaft und gut lesbar auf den Geräten angebracht ist. Es enthält Sicherheitszeichen und wesentliche Kenndaten für den richtigen Anschluss und die Nutzung des Gerätes.
Auf einem Typenschild befinden sich folgende Angaben:
- Hersteller
- Seriennummer
- Fertigungsdatum (FD), (evtl. codiert)
- Geräteart
- Gerätetyp-Nr.
- Klimaklasse
- Energieeffizienzklasse
- Bruttoinhalt in l, Nutzinhalt in l (für Kühlen und Gefrieren)
- Gefriervermögen
- z. T. Art des Kälteerzeugers (Kompressor)
- Anschlussdaten
- Art und Menge des Kältemittels
- Sicherheitszeichen
- WEEE-Kennzeichnung: Durchgestrichene Mülltonne
Die Gebrauchsanweisung gibt an, an welcher Stelle im/am Gerät sich das Typenschild befindet.
GS-Zeichen
GS = geprüfte Sicherheit. Der Hersteller oder Einführer eines technischen Arbeitsmittels darf es mit dem GS-Zeichen versehen, wenn es von einer notifizierten Zertifizierungsstelle einer Bauartprüfung unterzogen worden ist und alle Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) erfüllt wurden. Das GS-Zeichen darf nur im Zusammenhang mit einer Prüfstellen-Identifikation verwendet werden. z. B. VDE-GS-Zeichen, TÜV- GS-Zeichen usw. Führt die VDE-Prüfstelle die Prüfung durch, kann der Hersteller bei gleichen Prüfbedingungen wählen, ob er das VDE-Zeichen allein oder das VDE-GS-Zeichen an seine Erzeugnisse anbringen will.
CE-Zeichen
Die CE-Kennzeichnung ist für jedes Typenschild vorgeschrieben. Das CE-Zeichen dokumentiert, dass die europäischen Richtlinien, die auf das Gerät zutreffen, zum Zeitpunkt der Erteilung eingehalten werden. Der Hersteller wendet diese Richtlinien an und erstellt eine Dokumentation darüber. Die Anwendung der Richtlinien wird mit einer so genannten „Herstellererklärung“ auf Verlangen (z. B. für Behörden) nachgewiesen. Lässt der Hersteller die erforderlichen Prüfungen in einem qualifizierten Fremdlabor durchführen (z. B. VDE), dann kann der Hersteller dies zusätzlich auf dem Typenschild angeben.
WEEE-Kennzeichnung
Gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) [Verlinken zu „KG und Umwelt“] müssen Elektrogeräte im privaten Haushalt der Wiederverwertung zugeführt werden und sind mit dem durchgestrichenen Mülltonnensymbol zu kennzeichnen. Dieses Symbol auf den Produkten und/oder den Begleitdokumenten bedeutet, dass ausgediente elektrische und elektronische Produkte nicht mit dem allgemeinen Haushaltsmüll entsorgt werden dürfen. Zur ordnungsgemäßen Behandlung, Rückgewinnung und Recyclingverarbeitung müssen diese Produkte an die hierfür vorgesehenen Sammelstellen gebracht werden, wo sie kostenfrei angenommen werden. Der Nutzer ist über diesen Sachverhalt und die Auswirkungen für die Umwelt und Gesundheit zu informieren.
Sicherheitseinrichtungen
Für die Qualitätserhaltung der eingelagerten Lebensmittel ist wichtig, dass die Temperatur während der Lagerdauer möglichst konstant bleibt. Damit ein eventueller Temperaturanstieg im Gerät nicht unbemerkt bleibt, sind einige Kühl-/Gefriergeräte mit einer Temperaturanzeige bzw. einem Warnsystem als Sicherheitseinrichtungen für den Betrieb ausgestattet. Die Temperaturanzeige befindet sich entweder innen oder außen am Gerät. In vielen Fällen handelt es sich um eine Digitalanzeige, auf der die Innentemperatur gradgenau abgelesen werden kann. Bei Kühl-Gefrierkombinationen werden oft sowohl die Kühl- als auch die Gefriertemperatur angezeigt (siehe “Temperaturregler”). Sollte es zu einem unzulässigen Temperaturanstieg (ca. 3–5 °C über der eingestellten Temperatur) in einem Gefriergerät kommen, so kann dies verschiedenartig angezeigt werden:
- rote Warnleuchte,
- akustisches Warnsignal,
- blinkende digitale Temperaturanzeige.
Zusätzlich besitzen einige Geräte eine Netzausfallanzeige. Sollte es zu einem Stromausfall kommen, so wird dies durch ein Signal und der Anzeige im Display, nachdem das Netz wieder vorhanden ist, angezeigt. Die höchste durch den Störfall erreichte Temperatur kann durch Drücken der Alarmtaste abgelesen werden. Letzteres wird auch als Memory-Funktion bezeichnet.
Außerdem gibt es Tür-Tonwarner, die ertönen, wenn die Gerätetür zu lange (z. B. 30, 60 oder 120 sec., modellabhängig) geöffnet oder nicht richtig geschlossen (nach ca. 0,5 sec.) ist. Der Netzschalter ist bei einigen Geräten kindergesichert. Darüber hinaus besitzen manche Geräte eine „Party-Automatik“. Dies ist eine Zeitautomatik, die beim Kühlen von Getränkeflaschen im Gefrierteil eingeschaltet wird. Nach 30 Minuten bzw. einstellbar zwischen 5 und 90 Minuten (AEG) gibt es ein akustisches Signal, so dass die Flaschen nicht zu lange im Gefriergerät bleiben und platzen können.
Bei Gefriergeräten sorgt eine gute, starke Dämmung nicht nur für einen geringeren Stromverbrauch, sondern erhöht auch die mögliche Lagerdauer bei einer Gerätestörung bzw. einem Stromausfall. In den Gebrauchsanweisungen bzw. Geräteinformationen der Hersteller wird auch die „Lagerzeit bei Störung“ angegeben. Dabei handelt es sich um die Anzahl der Stunden, in der sich die Lebensmittel bei voll beladenem Gerät von –18 °C auf –9 °C erwärmen. Bei Teilbeladung ist diese Zeit kürzer. –9 °C ist durchaus noch eine sichere Lagertemperatur. Im Vergleich dazu haben die Ein-Stern-Fächer in Kühlschränken nur –6 °C. Dennoch können die meisten gefrorenen und tiefgefrorenen Lebensmittel bei gutem Qualitätserhalt im Allgemeinen bis zu drei Tagen darin bevorratet werden. Bei –9 °C verlängert sich diese Lagerzeit. Evtl. vorhandene Kälteakkus (Positionierung siehe Gebrauchsanweisung) erhöhen bei der Unterbrechung der Stromzufuhr die Lagerdauer des Gefriergutes. Diese erhöhte Lagerdauer ist aber bereits in der Angabe der maximalen Lagerdauer enthalten. Das Gefriergerät sollte während der Betriebsstörung und in der Zeit danach bis das Gerät wieder –18 °C erreicht hat, möglichst nicht geöffnet und der Aufstellungsraum kühl gehalten werden. Einige Gerätehersteller bieten einen jederzeit telefonisch erreichbaren Notdienst beim Ausfall eines Gerätes an.