Kühl-/Gefriergeräte und Umwelt
Ökodesign
Die Ökodesign-Verordnung bildet den Rahmen für die Festlegung einheitlicher Vorgaben in Bezug auf die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) von Produkten innerhalb der Europäischen Union. Die aktuell gültige Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, kurz: ESPR) ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und hat die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG abgelöst.
Die Ökodesign-Verordnung legt nur den allgemeinen Rahmen fest. Produktspezifische Durchführungsmaßnahmen definieren für die jeweilige Produktgruppe Energieeffizienzgrenzen und legen fest, was bei der Entwicklung des Produktes berücksichtigt und dokumentiert werden muss.
Produktspezifische Umsetzung
Die Ökodesign-Vorgaben für Kühlgeräte werden geregelt in der Verordnung (EU) 2019/2019 vom 11. März 2019, die seit 1. März 2021 gültig ist: Weitere Informationen.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Grundlagen
Die Europäische Union hat die WEEE-Richtlinie (Directive on waste of Electrical and Electronic Equipment) im Jahr 2012 überarbeitet. Die neuen Vorgaben wurden zum 24. Oktober 2015 mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz will laut Bundesumweltministerium (BMUB) die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich vereinfachen. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören ein neues Sammelziel sowie erhöhte Recycling- und Verwertungsquoten. Um die Rücknahmequote von 45 % zu erreichen, muss Deutschland die Möglichkeiten zur Rückgabe von Elektroaltgeräten für die Verbraucherinnen und Verbraucher erweitern und erleichtern. Dies wird mit dem neu gefassten ElektroG angestrebt.
Darüber hinaus schafft das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz Regelungen, mit denen illegale Exporte von Elektroaltgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer, nachhaltig verhindert werden sollen. Durch klare Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs wird es dem Vollzug zukünftig besser möglich sein, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Künftig muss der Exporteur anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind. Hierdurch wird auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser zu vollziehen sein.
Die nächste Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG3) wurde am 27. Mai 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat zum 1. Januar 2022 in Kraft. Im Unterschied zu den Vorgängerversionen geht das neue ElektroG3 nicht auf eine vorhergehende Aktualisierung der zugrundeliegenden europäischen WEEE3-Richtlinie zurück, sondern resultiert aus einer rein nationalen Gesetzesinitiative.
Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
Für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG deren Bevollmächtigte bestehen verschiedene Pflichten. Diese ergeben sich teilweise unmittelbar aus dem Gesetz, teilweise werden sie dem Hersteller/Bevollmächtigten auch durch den Erlass eines Verwaltungsaktes durch die stiftung ear als Behörde auferlegt.
Für Hersteller von b2c-Geräten (Verkauf von Geräten an Endverbraucher) mit Niederlassung in Deutschland existieren vor allem folgende Pflichten:
- Registrierung, einschließlich Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie und Bestätigung der Fähigkeit zur bundesweiten Erfüllung von Abholanordnungen der zuständigen Behörde
- Mindestens kalenderjährliche Aktualisierung der insolvenzsicheren Garantie
- Bereitstellung von Behältnissen für die Sammlung von Altgeräten zur Abholung bei Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Rücknahme bereitgestellter Behältnisse mit Altgeräten bei Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger; Wiederverwendung, Behandlung und Verwertung der zurückgenommenen Altgeräte
- Mengenmitteilungen an die stiftung ear.
Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland können selbst keine Registrierung bei der stiftung ear beantragen. Vielmehr müssen diese eine in Deutschland niedergelassene Rechtsperson beauftragen, die oben aufgeführten Pflichten zu übernehmen.
Sammlung und Rücknahme
Ab dem Jahr 2019 müssen 65 % des Durchschnittsgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektrogeräte gesammelt werden. In dieser Quote sind nicht nur Altgeräte aus privaten Haushalten, sondern auch von Firmen und Behörden enthalten. Die Verwertungsquoten werden je nach Gerätekategorie auf 75 bis 85 % und die Recyclingquoten auf 55 bis 80 % angehoben. Dabei wird auf den in Deutschland eingeführten Sammelstrukturen aufgebaut: Mit 7,6 kg pro Einwohner und Jahr wurden 2013 in Deutschland fast doppelt so viele Altgeräte getrennt gesammelt wie die von der EU bislang vorgegebenen 4 kg. Auch der durchschnittliche Anteil der recycelten und verwerteten Altgeräte liegt deutlich über den europäischen Vorgaben.
Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Sie können diese kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Alternativ können sie ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen.
Rückgabemöglichkeit alter Elektro- und Elektronikgeräte direkt im Handel: Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet, beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen (1:1 Rücknahme) und Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, wobei die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden darf (0:1 Rücknahme). Dasselbe gilt auch im Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob die Altgeräte dann einfach an den Händler geschickt werden können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.
Seit 30. Juni 2022 sind ab einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern auch Lebensmittel-Einzelhändler zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, sofern sie selbst vergleichbare neue Geräte anbieten. Zudem müssen Händler Verbraucher aktiv (u. a.) über die kostenfreien Rückgabemöglichkeiten informieren.
Die stiftung elektro-altgeräte register (ear) veröffentlicht eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland.
Stiftung elektroaltgeräte register (stiftung ear)
Die Stiftung ear wurde von den Herstellern als gemeinsame Koordinierungsstelle gegründet. Bei der Stiftung registrieren sich alle Hersteller im Sinne des ElektroG, bevor sie Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben. Sie melden hierbei auch die in Verkehr gebrachten Gerätemengen an. Auf dieser Grundlage erlässt die Stiftung ear gegenüber den Herstellern, die für die Entsorgung verantwortlich sind, sogenannte Abhol- und Bereitstellungsanordnungen. Das bedeutet: Die Hersteller müssen die bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gesammelten Altgeräte – entsprechend ihres Marktanteils – abholen und anschließend ordnungsgemäß nach den Vorgaben des ElektroG und anderer abfallrechtlicher Vorgaben entsorgen
Werkstoffe und deren Entsorgung
Kältemittel/Isolierschaum
Bis Anfang der 90er Jahre wurden Fluorchlorkohlenwasserstoffe – FCKW – (R12) in Kühl- und Gefriergeräten eingesetzt. Sie kamen zum Einsatz aufgrund ihrer guten Eigenschaften wie Ungiftigkeit für Mensch, Flora und Fauna, nicht brennbar, geruchs- und geschmacksneutral, reaktionsarm mit anderen Stoffen, Wärme dämmend, industriell leicht zu verarbeiten und preiswert herzustellen. Es gilt inzwischen jedoch als sicher, dass FCKW maßgeblich für den Abbau der Ozonschicht in unserer Atmosphäre verantwortlich sind und zudem noch den Treibhauseffekt der Erde verstärken, indem sie eine Sperrschicht in der Troposphäre bilden und so die Abstrahlung der Erdwärme verhindern. Nachdem man dies festgestellt hatte, erfolgte zuerst eine Umstellung auf Fluorkohlenwasserstoffe (R134a) – FCKW – und dann ab 1994 auf das gänzlich FCKW/FKW-freie Kältemittel Isobutan (R600a).
Dieser Kohlenwasserstoff enthält weder Fluor- noch Chloratome und ist somit sowohl unschädlich für die Ozonschicht als auch ohne Auswirkung auf den Treibhauseffekt. Entsprechend fand eine Umstellung beim Isolationsmaterial statt. Während bis 1993 PUR-Isolierschaum (FCKW R11 oder R11/R12 gemischt) eingesetzt wurde, begann ab 1994 die Umstellung auf Cyclopentan oder n-Pentan (FCWK/FKW-frei). Heute gibt es nur noch vereinzelt Geräte auf dem Markt, die FKW enthalten. 2002 mussten noch knapp 80.000 t FCKW-haltige Elektrogeräte entsorgt werden. Aufgrund der zum Teil sehr langen Lebensdauer ist zu erwarten, dass sich nach wie vor FCWK/FKW-haltige Geräte in den Haushalten befinden.
Hochmoderne Verfahren ermöglichen es, Kühl-Gefriergeräte fast vollständig in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Beim Recycling der Altgeräte findet als Erstes eine Vorzerlegung (Entnahme von Glas, Kabeln, Kondensatoren, Quecksilberschalter) und Sortierung nach verwendeten Kältemitteln und Isolationsmaterialien statt. Dann werden Kältemittel und Kältemaschinenöl mit einer geschlossenen Absaugvorrichtung entnommen. Das FCKW wird in Druckgasflaschen und das Öl zur späteren Entgasung in spezielle Druckbehälter abgefüllt. Später werden die FCKW-haltigen Kältemittel in einem Spaltreaktor aufgebrochen und in zwei wieder verwertbare Endprodukte Flusssäure und Salzsäure zurückgeführt. Danach wird entweder die FCKW-haltige Isolierung entnommen und entgast oder das Altgerät wird komplett im gasdichten Schredder zerkleinert und separiert. Durch eine Poren- und anschließende Matrixentgasung kann das restliche FCKW zurückgewonnen werden. FCKW geht an die Hersteller zurück und PUR-Mahlgut wird als Ölbindemittel im Umwelt- und Katastrophenschutz verwendet.
Kunststoffe, Metalle, Elektrik/Elektronik
Haushalts-Kältegeräte haben einen hohen Anteil an Kunststoffen beim Innengehäuse, teilweise in den Außenwänden, Innenteilen und der Innenausstattung. Außerdem im Gerätesockel, Gerätedeckel sowie im Isolierschaum, der nicht nur zur Dämmung, sondern auch zur Stabilität des Gerätes beiträgt.
An Metallen werden in den Geräten Stahl (Eisen) für das Gehäuse, den Verdichter und den Verflüssiger (teilweise auch Aluminium) verwendet. Außerdem Kupfer für Rohre und elektrische Komponenten. Des Weiteren sind an elektrischen Bauteilen Kabel, Schalter, Leuchten und zum Teil auch Heizungen vorhanden. In den letzten Jahren erhielten die Geräte immer mehr Elektronikbauteile für die Regelung des Kältekreislaufs/Kompressors und/oder als Bedienelemente.