Anwendungshilfe
Am 1. November 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Das GEG führt die bisherigen Regelungen aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Eine von der HEA-Fachgemeinschaft und dem BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. erarbeitete Anwendungshilfe veranschaulicht die neuen Regelungen anhand von Praxis- und Berechnungsbeispielen und kann im HEA-Shop bestellt werden.
Ob neue Erfüllungsoptionen für die Nutzung Erneuerbarer Energien oder die Anrechnung von selbst erzeugtem PV-Strom: Beispielrechnungen unterschiedlicher Anlagen- und Energieträgerkombinationen zeigen die Wirkung der Neuregelungen auf ein typisches Neubau-Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche.
Weiterhin gibt die 40-seitige Anwendungshilfe Energiedienstleistern Orientierung, wie die unter Umständen obligatorische Energieberatung in der Praxis umgesetzt werden kann. Die neuen Inhalte und Übergangsfristen für Energieausweise werden praxisgerecht aufbereitet. Innovative Quartiers- und Experimentierklauseln des GEG werden erläutert und eingeordnet. Abschließend wird die Anwendung zulässiger Normen technologiespezifisch verglichen.
Weitere Informationen unter: https://www.hea.de/projekte/gebaeudeenergiegesetz
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