Anwendungshilfe Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Seit dem 1. November 2020 setzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) den
Rahmen für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung
Erneuerbarer Energien. Damit hat es die Regelungen aus dem
Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV)
sowie dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt
und abgelöst. Doch welche Neuerungen bringt das GEG für die energetische
Bilanzierung? Wie wirkt es sich auf den Einsatz von Heizenergieträgern
und (Heiz-) Technologien aus?
Diese Anwendungshilfe wurde von der HEA-Fachgemeinschaft gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) erstellt und fasst die wesentlichen Änderungen für Bauherren, Sanierer, Energieunternehmen und deren Marktpartner zusammen. Anhand von praxisorientierten Anwendungs- und Berechnungsbeispielen gibt sie Hilfestellung bei der Umsetzung.