BDEW/HEA-Anwendungshilfe Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024
Die am 01.01.2024 in Kraft getretene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umfasst im Kern die Verpflichtung, dass die mit einer neuen Heizungsanlage erzeugte Wärme zu einem Anteil von 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitzustellen ist. Die Regelung umfasst sowohl pauschale Erfüllungsoptionen als auch die Möglichkeit eines rechnerischen Einzelnachweises.
Doch welche Neuerungen bringt das GEG außerdem für die energetische Bilanzierung? Wie wirkt es sich auf den Einsatz von Heizenergieträgern und (Heiz-)Technologien aus? Die BDEW/HEA-Anwendungshilfe fasst die wesentlichen Änderungen für Bauherren, Sanierer, Energieunternehmen und deren Marktpartner zusammen. Anhand von praxisorientierten Anwendungs- und Berechnungsbeispielen gibt sie Hilfestellung bei der Umsetzung.
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