Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Damit die Klimaziele erreicht werden können, muss in den nächsten Jahren eine große Anzahl von Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Batteriespeichern errichtet werden. Diese leistungsstarken Verbrauchseinrichtungen sollen auch in Zukunft ohne große Wartezeit und versorgungssicher in das Stromnetz eingebunden werden.

Um zukünftig Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden, wird im Energiewirtschaftsgesetz (§ 14a EnWG) sowie in den Beschlüssen der Bundesnetzagentur der Umgang mit Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) bei der Stromentnahme aus dem Niederspannungsnetz geregelt. Ab 2024 gelten neue Regelungen der Bundesnetzagentur, welche im wesentlichen Neuanlagen betreffen, aber zukünftig auch auf Bestandsanlagen Auswirkungen haben können.

Die Erstinformation der HEA richtet sich an Anlagenbetreiber und Installationsunternehmen. Sie informiert über die Neuerungen, Teilnahmeverpflichtungen und Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung. Fokus wird insbesondere auf die ersten Schritte zur Umsetzung bzw. der Herstellung der Steuerbarkeit gelegt.

Lieferanten, Netzbetreiber und Installationsunternehmen können diese Veröffentlichung für die Kundeninformation heranziehen. Die Veröffentlichung bildet den aktuellen Sachstand der Regelungen ab und wird aufgrund der dynamischen Entwicklungen fortlaufend aktualisiert.

Anfragen zu individualisierten Broschüren (White Label-Angebot) richten Sie bitte an Birgit Leiter (leitner@hea.de).

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