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Seit dem 1. November 2020 setzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Rahmen für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung Erneuerbarer Energien. Damit hat es die Regelungen aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt und abgelöst. Doch welche Neuerungen bringt das GEG für die energetische Bilanzierung? Wie wirkt es sich auf den Einsatz von Heizenergieträgern und (Heiz-) Technologien aus?
Diese Anwendungshilfe wurde von der HEA-Fachgemeinschaft gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) erstellt und fasst die wesentlichen Änderungen für Bauherren, Sanierer, Energieunternehmen und deren Marktpartner zusammen. Anhand von praxisorientierten Anwendungs- und Berechnungsbeispielen gibt sie Hilfestellung bei der Umsetzung.
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