HEA17.03.2021
Was ist neu beim neuen Energielabel?
Der Energielabel-Kompass gibt Orientierung über alle Energielabel.
Seit März 2021 tragen die ersten Gerätegruppen ein neues Energielabel mit der einheitlichen Energieeffizienzklassen-Skala von A bis G. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bietet dies mehr Differenzierung beim Gerätekauf, doch es gibt einiges zu beachten. Die HEAFachgemeinschaft informiert über die Änderungen bei Kühl- und Gefriergeräten, Geschirrspülern, Waschmaschinen und Waschtrocknern.
Die neuen strengeren Einstufungskriterien in die Energielabelklassen zeigen Wirkung: Bei den betroffenen Produktgruppen ist fast die gesamte Bandbreite von A bis G im Angebot. Die Auffächerung soll bei der Industrie einen Anreiz für Neuentwicklungen auslösen und beim Verbraucher die Vergleichsmöglichkeit erhöhen. Dies war auch dringend nötig, waren doch beispielsweise in den letzten Jahren ein Großteil der Waschmaschinen im Handel in der besten Effizienzklasse A+++. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich umgewöhnen beim Gerätekauf,“ so Dr. Jan Witt, Geschäftsführer der HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V., Berlin, „je nach Gerätegruppe finden sich durch den Relaunch effiziente Modelle auch in den Klassen D, E oder F wieder“. Die Geräte sind aber mindestens so effizient wie vor der Umstellung.
Alle neuen Energielabel enthalten einen QR-Code, der meist oben rechts zu finden ist. Wird er mit einem Smartphone eingescannt, gelangt man zur Europäischen Produktdatenbank EPREL, wo in Kürze weitere Informationen zum Gerät abrufbar sind. Die Piktogramme im unteren Teil der Energielabel wurden überarbeitet und teilweise durch neue ergänzt. Sie informieren über ausgewählte Produkteigenschaften.
Was ist neu bei Kühl- und Gefriergeräten?
Auf den ersten Blick wirkt das Energielabel fast unverändert, allerdings gilt für Kühl- und Gefriergeräte wie für alle anderen Produktgruppen auch: Weder die Labelklassen noch die angegebenen Energieverbrauchswerte von altem und neuem Energielabel sind vergleichbar, da sich die Verfahren zur Messung des Energieverbrauchs und zur Einstufung in die Labelklassen geändert haben.
Was ist neu bei Geschirrspülern?
Neu sind die Bezugsgrößen bei den Verbrauchsangaben: Der Energieverbrauch ist angegeben für 100 Spülgänge und damit deutlich niedriger als beim alten Energielabel, da war ein Jahresverbrauch angegeben, bezogen auf 280 Spülgänge. Der Wasserverbrauch wird allerdings nur für einen Spülgang angegeben. Alle Angaben beziehen sich wie bisher auch auf das eco-Programm. Entfallen ist die Angabe der Trocknungsleistung, hier ist eine Mindestanforderung für alle Geräte vorgeschrieben.
Was ist neu bei Waschmaschinen?
Das neue Waschprogramm „eco 40–60“ muss direkt anwählbar sein. Damit kann normal verschmutzte Baumwollwäsche, die bei 40 °C oder 60 °C waschbar ist, zusammen gereinigt werden. Zusätzlich ist eine maximale Programmdauer, abhängig von der Füllmenge, vorgegeben, für 8 kg beispielsweise rund 3 Stunden 39 Minuten. Damit soll die Nutzung dieses sparsamsten Programms und die Beladung erhöht werden. Alle Verbrauchswerte, auch Programmdauer und Geräusch, werden in diesem Programm ermittelt. Auch bei der Waschmaschine wird der Energieverbrauch angegeben für 100 Waschgänge.
Was ist neu bei Waschtrocknern?
Das neue Energielabel ist zweigeteilt: die Angaben auf der linken Hälfte beziehen sich nur auf das Waschen, die Werte werden wie bei der Waschmaschine im Programm „eco 40–60“ ermittelt. Die rechte Hälfte bezieht sich auf das durchgängige Waschen plus Trocknen, hierbei ist bauartbedingt die maximale Füllmenge mindestens um ein Drittel niedriger. Bei Waschtrocknern ist die neue Einstufung besonders streng, so erreichen die besten Geräte aktuell die Klasse „C“ beim durchgängigen Waschen und Trocknen.
Das Online-Tool „Energielabel-Kompass“ informiert kurz und übersichtlich über alle Energielabel von Hausgeräten über Fernseher, Lichtquellen bis Klimageräte und Warmwasserbereiter: www.energielabel-kompass.de
Details zu den Änderungen bietet das HEA-Fachwissen „Energielabel“: www.hea.de/fachwissen
Wieso ein neues Energielabel?
Bereits seit den 90er Jahren ist das europäische Energielabel mit den markanten Balken von grün bis rot Pflicht bei den meisten Haushaltsgroßgeräten. Es soll Konsumenten direkt beim Kauf über deren Energieverbrauch informieren und die Geräte auf einen Blick vergleichbar machen. Seither sind viele weitere Gerätegruppen dazu gekommen, u. a. Raumheizgeräte, Warmwasserbereiter, Klimageräte, Lüftungen.
Aufgrund des technischen Fortschrittes konzentrierte sich im Laufe der Jahre in vielen Gerätegruppen das Geräteangebot in den obersten Klassen, so dass eine Differenzierung kaum noch möglich war. Daher hat die Europäische Union bereits 2017 eine Modernisierung der Energieverbrauchskennzeichnung beschlossen. Die auffälligste Änderung ist dabei die Rückkehr zu einer einheitlichen Energieverbrauchsskala mit den Klassen A bis G. Die Plus-Klassen verschwinden. Alle bestehenden Label werden nach und nach umgestellt.
Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschine, Waschtrockner, Fernseher und Monitore müssen ab März 2021 mit dem neuen Energielabel gekennzeichnet werden, Lichtquellen folgen ab September 2021. Spätestens bis 2030 sollen alle Produktgruppen, somit auch Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter, umgestellt sein.
Weiteres Bildmaterial
Infografiken zum Energielabel für Geschirrspüler, Kühl-Gefriergeräte, Wäschetrockner und Waschtrockner finden Sie hier als Download.