WÄRME+29.10.2024

Warmes Wohnzimmer auch bei Netzengpässen

Was Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz für Wärmepumpenbesitzer bedeutet.

Das deutsche Stromnetz erbringt Höchstleistung, um immer mehr Wallboxen, Stromspeicher und Elektroheizungen zuverlässig mit Strom zu versorgen. Auch Wärmepumpen, deren Anzahl jährlich um 500.000 Stück steigen soll, gehören zu den leistungsstarken elektrischen Geräten, die in das Stromnetz integriert werden müssen. Um die Herausforderung zu meistern und Strom stets mit gewohnter Versorgungssicherheit bereitzustellen, erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Stromnetzbetreibern seit Jahresbeginn 2024, im Notfall die Leistungsaufnahme bestimmter Geräte zu reduzieren. Diese reduzierte Leistungsaufnahme wird oft auch als „gedimmte“ Leistungsaufnahme bezeichnet.

Elektroautos könnten also trotz der „Dimmung“ weiter geladen und Wärmepumpen durchgehend betrieben werden. Diese sogenannten „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ dürfen Netzbetreiber gemäß Paragraph 14a EnWG nur bei drohender Stromnetzüberlastung in ihrer Leistungsaufnahme und nur kurzzeitig beeinflussen. Für eine Wärmepumpe würde das zwar eine verminderte Leistung bedeuten, diese würde jedoch noch immer durchgängig erbracht werden. Wohnräume und Warmwasser würden die kurzzeitige Minderleistung zudem aufgrund der Trägheit des Systems nahezu unmerkbar überbrücken – beides bliebe warm. Um steuerbar zu sein, so die Initiative Wärme+, müssen Wärmepumpen mit dem Netzbetreiber kommunizieren können. Aktuelle Modelle sind natürlich entsprechend ausgestattet; sie können bei Bedarf durch den Stromnetzbetreiber heruntergefahren werden. Passiert das in einem der absoluten Ausnahmefälle tatsächlich einmal, merken die Bewohner davon im Idealfall nichts.

Hoher Komfort mit modernen Wärmepumpen

Droht eine Stromnetzüberlastung, würde die steuerbare Wärmepumpe sofort auf ein entsprechendes Signal des Netzbetreibers reagieren. Wichtig: Trotz reduzierter Leistungsaufnahme würde das Gerät gesetzlich garantiert eine Mindestleistung von 4,2 Kilowattstunden konstant bereitstellen. So kann eine Wärmepumpe weiterhin mit etwa 12 Kilowatt heizen, was für rund 90 Prozent der Haushalte völlig ausreicht. Die Regelungen nach Paragraf 14a EnWG sorgen für Wohlfühltemperatur und Energieeffizienz auf der Seite der Haushalte und gehen Hand in Hand mit einem stabilen und leistungsstarken Stromnetz.

Zweifaches Plus für Wärmepumpenbesitzer dank neuer Regelung

Gemäß den neuen Regelungen müssen Netzbetreiber Wärmepumpen zügig ans Stromnetz anschließen, selbst wenn eine Netzüberlastung droht. Zum Heizungstausch entschlossene Hausbesitzer haben somit die Gewissheit, dass ihre neue Wärmepumpe unabhängig vom Zustand des Stromnetzes in Betrieb gehen kann. Darüber hinaus profitieren Betreiber privater Wärmepumpen auch finanziell von den neuen Regelungen: Sie können sich zwischen einer pauschalen Netzentgeltreduzierung oder einem um 60 Prozent verringerten Netzentgelt-Arbeitspreis entscheiden. Bei letzterem muss die Wärmpumpe jedoch über eine separate Messeinrichtung verfügen. Heizen mit einer Wärmepumpe ist also seit diesem Jahr laut der Initiative Wärme+ noch wirtschaftlicher als zuvor. Das gilt insbesondere für die Modernisierung: Wer beim Heizungstausch im Bestandsgebäude zusätzlich die aktuellen Förderprogramme nutzt, kann auch bei den Anschaffungskosten erheblich sparen.

Weitere Inforationen zum Thema

Informationen zu Wärmepumpen erhalten Wohneigentümer bei der Initiative Wärme+ unter www.waerme-plus.de. Wie sich die Vorgaben nach Paragraf 14a EnWG in der Praxis umsetzen lassen, hat die HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung hier zusammengefasst: www.hea.de/themen/gebaeude-energie/steuerbare-verbrauchseinrichtungen-nach-14a-enwg

Cookies

Wir nutzen Cookies, um die Funktionalität und eine optimale Darstellung unserer Website zu gewährleisten. Bis auf die technisch notwendigen Cookies können alle Cookies zugelassen oder abgelehnt werden. Ihre Cookie-Einstellungen können jederzeit angepasst werden. Mehr Informationen unter Datenschutz.

Notwendige Cookies

Diese Technologien sind erforderlich, um die wesentlichen Funktionen unseres Dienstleistungsangebots zu aktivieren.

Funktionale Cookies

Diese Technologien sind erforderlich, um eingebettete Inhalte von Drittanbietern wie YouTube, Issuu oder Google Maps zu aktivieren.

Informationen Auswahl speichern Alle akzeptieren