HEA03.11.2020
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 1. November in Kraft: Anwendungshilfe veröffentlicht
Broschüre unterstützt Marktpartner bei der Anwendung der neuen Regelungen.
Am 1. November 2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Das GEG führt die bisherigen Regelungen aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Eine von der HEA-Fachgemeinschaft gemeinsam mit dem Bundesverband der Energieund Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) erarbeitete Anwendungshilfe veranschaulicht die neuen Regelungen anhand von Praxis- und Berechnungsbeispielen und kann ab sofort im HEA-Shop bestellt werden.
Ob neue Erfüllungsoptionen für die Nutzung Erneuerbarer Energien oder die Anrechnung von selbst erzeugtem PV-Strom: Beispielrechnungen unterschiedlicher Anlagen- und Energieträgerkombinationen zeigen die Wirkung der Neuregelungen auf ein typisches Neubau-Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche.
Weiterhin gibt die 40-seitige Anwendungshilfe Energiedienstleistern Orientierung, wie die unter Umständen obligatorische Energieberatung in der Praxis umgesetzt werden kann. Die neuen Inhalte und Übergangsfristen für Energieausweise werden praxisgerecht aufbereitet. Innovative Quartiers- und Experimentierklauseln des GEG werden erläutert und eingeordnet. Abschließend wird die Anwendung zulässiger Normen technologiespezifisch verglichen.
Im HEA-Shop bestellen: www.hea.de/shop/anwendungshilfe-gebaeudeenergiegesetz-geg