Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):  Erstes Teilprogramm soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten
© moritz - stock.adobe.com

Gebäudesanierung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Erstes Teilprogramm soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten

Mit dem Ziel, die haushaltsfinanzierte Förderlandschaft für Gebäudesanierungsmaßnahmen zu vereinfachen und in ihrer Attraktivität zu steigern, legte das Wirtschaftsministerium im Mai 2017 die „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“ vor. Im Herbst 2019 nahm die Bundesregierung die Förderstrategie in das Klimaschutzprogramm 2030 auf. Daraus ging hervor, dass BAFA-, KfW- und Einzelförderrichtlinien zukünftig in drei Fördersäulen für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen zusammengefasst werden sollen. Die bekannten KfW-Effizienzhausstufen sollen angepasst, sogenannte neue „EE-Pakete“ den Fokus verstärkt auf den Einsatz Erneuerbarer Energien richten. Zusätzlich sollen ein „Nachhaltigkeits-Paket“ den Einsatz nachhaltiger Baustoffe und ein „Plus-Paket“ die Eigenstromnutzung anreizen.

Das im September 2019 verabschiedete Klimaschutzprogramm 2030 setzt auch für die investive Förderung seit dem 1. Januar 2020 neue Leitplanken. Um die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms in den Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms (MAP) umzusetzen, wurde die Fördersystematik von einer Festbetragsförderung auf eine prozentuale Investitionsförderung umgestellt. Neben den bisherigen Fördertatbeständen wurde die Austauschprämie für Ölheizungen neu aufgenommen. Abhängig von der Ersatztechnologie (z. B. Wärmepumpe oder Hybridanlage) werden bis zu 45% der Kosten gefördert.

Diese attraktiven Fördertatbestände werden ab Anfang 2021 in das Teilprogramm „Einzelmaßnahmen“ der Bundesförderung überführt, neue attraktive Förderungen, z. B. für Lüftungsanlagen, kommen hinzu. Zeitgleich sollten ursprünglich auch die zwei systemischen Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude in Kraft treten. Deren Einführung erwarten die federführenden Bundesministerien jedoch nicht vor dem 1. Juli 2021. Eine tagesaktuelle Zusammenfassung der Förderkonditionen bietet die HEA mit ihrem Fördermittelrechner, abrufbar unter www.waerme-plus.de/planungshilfen/online-foerderdatenbank. Wichtig für Sanierer: Im Teilprogramm „Einzelmaßnahmen“ wird, im Gegensatz zur systemischen Neubauförderung, keine Erfüllung eines Effizienzhausniveaus vorausgesetzt.

Gut beraten mit HEA-Fachinformationen!

Sie wollen Ihre Kunden beim Energiesparen unterstützen? Dann nutzen Sie unsere Broschüren und Flyer für eine erfolgreiche Kundenberatung!

Jetzt neu: Ausgewählte Broschüren als Download erhältlich.

www.hea.de/shop