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Das Recht auf Reparatur ist am 31. Juli 2026 in Kraft getreten. Das Gesetz gilt aktuell für 13 Gerätearten, u. a. Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Server, Smartphones, Tablets, schnurlose Telefone, E-Bike Akkus und E-Scooter.
Das Recht auf Reparatur bedeutet allerdings nicht, dass die Reparatur kostenlos ist, der Reparateur darf ein angemessenes Honorar verlangen. Auf www.reparieren-statt-wegwerfen.de finden Verbraucherinnen und Verbraucher eine bundesweite Suche nach Fachbetrieben und Werkstätten für Elektrogeräte.
Herzstück der Website ist die Werkstattsuche. Nach Auswahl des Geräts sowie Angaben zu Hersteller und Wohnort werden passende Reparaturbetriebe in der Nähe angezeigt. Neben Kontaktdaten erhalten Nutzerinnen und Nutzer Informationen zum jeweiligen Leistungsangebot und können sich direkt an den Fachbetrieb wenden.
Die Plattform will bestehende Reparaturangebote sichtbarer machen und den Fachhandel als Anlaufstelle für Diagnose, Beratung und Reparatur stärken. Gleichzeitig eröffnet sie den teilnehmenden Betrieben zusätzliche Möglichkeiten, ihre Serviceleistungen anzubieten und sich aktiv an der Umsetzung des Rechts auf Reparatur zu beteiligen.
Hinter dem Angebot stehen mehrere Verbundgruppen des Fachhandels gemeinsam mit Wertgarantie. Die Werkstattsuche wird sukzessive um weitere Fach- und Reparaturbetriebe ergänzt.
Jetzt hier die passende Werkstatt zur Reparatur finden. Zusätzliche Informationen zum Recht auf Reparatur finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale
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