Neue Fristen bei Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien
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Kurz notiert

Neue Fristen bei Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien

Die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien mit dem Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen wird auch in Zukunft vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Am Stichtag 1. Januar 2018 ändert sich allerdings das Antragsverfahren. Das geänderte Antragsverfahren zur Förderung dieser Maßnahmen sieht vor, dass der Antrag für Heizungsanlagen, die ab dem 1. Januar 2018 installiert werden sollen, bereits vor der Umsetzung beim BAFA eingereicht werden muss.

Durch diese Anpassung soll die Förderlandschaft übersichtlicher werden: Auch bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW), die ebenfalls Heizungsmodernisierer unterstützt, muss der Förderantrag vorab gestellt werden. Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen werden, gilt beim BAFA eine Übergangsfrist. In diesem Fall kann der Antrag nach dem alten Verfahren gestellt und innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme eingereicht werden.

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