Energy Sharing: Neuer rechtlicher Rahmen ermöglicht Teilen von Solarstrom
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Politik

Energy Sharing: Neuer rechtlicher Rahmen ermöglicht Teilen von Solarstrom

Seit dem 1. Juni 2026 ist in Deutschland die rechtliche Grundlage für sogenanntes Energy Sharing in Kraft. Damit kann überschüssiger Solarstrom künftig auch an andere Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb derselben Stadt weitergegeben werden – zumindest rechtlich. Ziel ist es, lokal erzeugten Strom besser zu nutzen und die dezentrale Energiewende zu stärken.

Das Modell sieht vor, dass Strom nicht physisch direkt geliefert wird, sondern rechnerisch über das öffentliche Netz geteilt wird. Grundlage ist ein viertelstündlicher Abgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch. Damit entstehen neue Konstellationen: Neben dem regulären Stromliefervertrag benötigen Teilnehmende künftig auch eine vertragliche Beziehung zum jeweiligen Anlagenbetreiber.

In der Praxis steht die Umsetzung jedoch noch am Anfang. Netzbetreiber sind verpflichtet, Energy Sharing zu ermöglichen. Die konkrete technische und regulatorische Ausgestaltung wird derzeit weiter konkretisiert. Auch die Ausgestaltung der Prozesse, der Abrechnung und möglicher Entgelte ist Gegenstand laufender Abstimmungen.

Unabhängig davon wird erwartet, dass sich mittelfristig neue Geschäftsmodelle entwickeln, die die organisatorische Abwicklung von Energy Sharing übernehmen. Damit könnte das Teilen von lokal erzeugtem Strom künftig einfacher und breiter nutzbar werden.

Weitere Informationen

Energy Sharing ist Teil der europäischen Energie- und Klimapolitik und wurde bereits 2018 auf EU-Ebene angestoßen. In Deutschland bildet der neue § 42c EnWG die gesetzliche Grundlage. Nähere Informationen zum Thema finden Sie hier.

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