HEA
Die seit 1.1.2024 geltende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umfasst im Kern die neue Verpflichtung, dass die mit einer neuen Heizungsanlage erzeugte Wärme zu einem Anteil von 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitzustellen ist. Die Regelung umfasst sowohl pauschale Erfüllungsoptionen als auch die Möglichkeit eines rechnerischen Einzelnachweises.
Für die Unterstützung des rechnerischen Einzelnachweises soll zeitnah ein entsprechender Normenteil 14 der energetischen Bilanzierungsnorm DIN V 18599:2018 herausgegeben werden. Die BDEW/HEA-Anwendungshilfe greift diese Berechnungslogik bereits auf und erläutert anhand von praxisnahen Berechnungsbeispielen, wie die 65-Prozent-Vorgabe auch mit der Kombination unterschiedlicher Heizenergieträger und -systeme erfüllt werden kann.
Der Einsatz effizienter technischer Gebäudeausstattung wird im GEG durch die Anrechnung in der Energiebedarfsrechnung neuer Gebäude „belohnt“. Ob für gebäudenah erzeugten Strom oder die Anrechnung der Wärmerückgewinnung durch mechanisch betriebene Lüftungsanlagen – die Anwendungshilfe beantwortet die wichtigsten Fragen und verweist bei komplexeren Sachverhalten anhand von QR-Codes auf weiterführende Materialien.
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