Politik
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informierte Anfang August unangekündigt, dass die Fördersätze für Energieberatungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden vom 7.8.2024 an von 80 auf 50 Prozent abgesenkt werden. Zusätzlich sollen die maximalen Zuschussbeträge halbiert werden.
Ein bemerkenswerter Schritt, da Energieberatungen als „Schlüssel in den Bestand“ Sanierungswilligen Orientierung geben und Investitionen auslösen.
Bereits im November 2023 wurde die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils gestoppt und erst mit Beginn dieses Jahres wieder aufgenommen. Die jüngste Kappung der Fördermittel wird seitens BMWK mit „der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen (…)“ begründet.
Die Förderkonditionen wurden im Detail wie folgt angepasst:
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