Politik
Seit dem 27.8.2024 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) endlich auch für Unternehmen und insbesondere Contractoren zugänglich. Unternehmen, die in einem bestehenden Gebäude die Heizungsanlage erneuern, können von der KfW-Förderung für Wohngebäude (Programm 459) oder Nichtwohngebäude (Programm 522) profitieren.
Beantragt werden können die Grundförderung (30 % der zuschussfähigen Kosten) und weitere Zuschusskomponenten, beispielsweise der Effizienzbonus oder der Emissionsminderungszuschlag. Die Förderung ist auf maximal 35 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.
Mit dem Ziel, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen, werden zahlreiche Maßnahmen gefördert, u.a.
Damit werden jetzt auch Contractoren wieder in die Lage versetzt, konkurrenzfähige Angebote für die klimafreundliche Heizungssanierung im Gebäudebestand zu erstellen, nachdem sie seit Anfang des Jahres von der BEG-Förderung weitgehend ausgeschlossen waren. Besonders interessant für Contractoren ist die Option, bereits vor einer Förderzusage einen Vertrag mit einem Kunden abzuschließen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Abhängigkeit von der Förderzusage enthalten.
Kritisch sieht der BDEW den eingezogenen Deckel von 35 % der Förderfähigen kosten. Insbesondere bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung (Contracting oder Fernwärme) stellt die Wärmelieferverordnung nach wie vor ein Hemmnis dar. Ob es mit dieser Förderung möglich ist, warmmietenneutral auf eine klimafreundliche Heiztechnik umzustellen, muss die Praxis zeigen. Die Wärmelieferverordnung bleibt nach wie vor eine zentrale Baustelle der Wärmewende im Gebäudebestand.
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