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Solaranlagen für Balkon, Terrasse oder Garten können sich langfristig finanziell lohnen und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende leisten. Der selbst produzierte Strom boomt: Etwa 220.000 neue Anlagen registrierte die Bundesnetzagentur im ersten Halbjahr 2024. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 wurden insgesamt rund 300.000 neue Balkonkraftwerke registriert. Für zusätzlichen Schub soll das im Mai von der Bundesregierung verabschiedete Solarpaket 1 sorgen, das es Bürger:innen erleichtert, ein Balkonkraftwerk zu installieren.
Ohne Speicher können Haushalte durchschnittlich nur 55 bis 70 Prozent des erzeugten Stroms direkt nutzen. Speicherlösungen (Batterien) können den überschüssigen Solarstrom, der dann zu einem späteren Zeitpunkt für den Eigenbedarf genutzt werden soll, speichern. Solche Speicher sind entweder als Ergänzung zu bestehenden Balkonkraftwerken oder in Kombination mit neuen Anlagen erhältlich. Preislich beginnen kleinere Speicher mit einer Kapazität von weniger als einer Kilowattstunde bei etwa 400 Euro.
Für Haushalte mit kleinen Anlagen mit ein oder zwei Modulen lohnt sich ein Speicher oft nicht, da der überschüssige Strom gering ist. Bei größeren Anlagen mit vier oder fünf Modulen kann ein Speicher jedoch sinnvoll sein, insbesondere, wenn er günstig erworben wird. Unabhängig davon gibt es Möglichkeiten, den Eigenverbrauch auch ohne Speicher zu optimieren, zum Beispiel durch den gezielten Einsatz von Elektrogeräten in sonnenreichen Zeiten. Dafür können Verbraucher:innen Zeitschaltuhren nutzen und beispielsweise die Spülmaschine dann laufen lassen, wenn die Sonne mittags am stärksten ist.
Das im Mai 2024 von der Bundesregierung verabschiedete Solarpaket 1 erleichtert Bürger:innen die Anmeldung von Balkonkraftwerken. Seit der Verabschiedung des Gesetzespakets entfällt die Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber. Die Registrierung im Marktstammdatenregister beschränkt sich nun auf wenige, einfach zu erfassende Daten und ist unter www.marktstammdatenregister.de möglich.
Eine neue Richtlinie im Solarpaket 1 erlaubt nun den befristeten Einsatz von rückwärtslaufenden Stromzählern. Ferraris-Zähler und andere analoge Zähler ohne Rücklaufsperre müssen innerhalb von vier Monaten nach Inbetriebnahme durch den Messstellenbetreiber gegen einen Zweirichtungszähler oder einen modernen, digitalen Stromzähler (Smart Meter) ausgetauscht werden. Der Austausch erfolgt automatisch und muss nicht gesondert beauftragt werden.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass Stecker-Solargeräte eine maximale Modulleistung von 2.000 Watt haben dürfen, um vereinfacht bei der Bundesnetzagentur registriert werden zu können. Wichtig ist, dass die Leistung des Wechselrichters dabei auf höchstens 800 Watt begrenzt ist, sodass nicht mehr Strom in das Stromnetz eingespeist wird.
Stecker-Solargeräte gelten grundsätzlich als sicher. Ein erhöhtes Brandrisiko besteht im Vergleich zu anderen technischen Anlagen nicht, sofern die Montage sachgemäß erfolgt. Eine spezielle Produktnorm für Stecker-Solargeräte gibt es derzeit noch nicht.
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS hat den Sicherheitsstandard DGS 0001:2019-10 für Stecker-Solargeräte eingeführt, der bereits einige sicherheitsrelevante Aspekte festgelegt, die voraussichtlich in die kommende Produktnorm integriert werden sollen. Diese neue Norm wird unter der Bezeichnung DIN VDE V 0126-95 geführt, ihre Fertigstellung sowie Veröffentlichung wird für Ende 2024 erwartet.
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