Energiedienstleistungen zwischen Markt und Politik
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Forum 2

Energiedienstleistungen zwischen Markt und Politik

Im zweiten Forum des Tages wurde die Frage der Energiedienstleistungen im Kontext mit neuen politischen Strategien thematisiert.

Stefan Besser, Referatsleiter im BMWi, gab einen Ausblick auf die Effizienzstrategie 2050 und die Entwicklung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE 2.0) des BMWi. Maßnahmen sind u. a. die Verbesserung bestehender Förderangebote sowie die Einführung und Weiterentwicklung einer CO2-Bepreisung. Er kündigte zudem für 2020 einen breit angelegten Dialogprozess zur Roadmap Energieeffizienz an.

Energiedienstleistungen zwischen Markt und Politik
v.l.n.r. Winfried Schöffel, ENVISYS; Stefan Besser, BMWi; Jan Kottmann, BfEE

Jan Kottmann, Leiter der Bundesstelle für Energieeffizienz, stellte anschließend ausgewählte Ergebnisse der jährlichen Marktbeobachtung der Bundesstelle vor. Generell stünden alle Signale im Markt für Energieberatung sowohl auf Anbieter- als auch auf Nachfrageseite „auf grün“. Die Zahl der Förderanträge sei, nachdem sie 2017 und 2018 eher stagnierte, in diesem Jahr deutlich gestiegen. Ein Grund dafür kann nach seiner Einschätzung die Erweiterung des Kreises der potenziellen Berater um Fachhandwerker und EVU-Beratungskräfte sein.

Im Anschluss diskutierten Jan Kottmann und Winfried Schöffel, Geschäftsführer von ENVISYS über die beobachteten und erwarteten Entwicklungen der Energieberatung als zentralem Impuls für die Dienstleistungs- und Effizienzmärkte. Es wurde deutlich, dass eine qualifizierte Energieberatung Voraussetzung sein kann für wirksame Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäude. Eine bessere Öffentlichkeitsarbeit für die Beratung und auch eine bessere Verzahnung mit Förderrichtlinien und Ordnungsrecht wären hier hilfreich. Auch die Ausbildung der Energieberater sollte weiter standardisiert werden bis hin zu einem einheitlichen Berufsbild für Energieberater. Mit der Einführung einer verpflichtenden Energieberatung im Gebäudeenergiegesetz oder einer Weiterbildungsverpflichtung für Auditoren im Energiedienstleistungsgesetz sind hier bereits Ansätze erkennbar. Positiv sehen beide die Implementierung des individuellen Sanierungsfahrplans als Begleitdokument für umfassende Gebäudesanierungen.