Brandschutzschalter sorgen für erhöhte Sicherheit!
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Meinung

Brandschutzschalter sorgen für erhöhte Sicherheit!

Die elektrohandwerkliche Organisation ist irritiert über die aktuellen Debatten rund um die Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen, die auch als Brandschutzschalter oder auch AFDD bezeichnet werden. ZVEH-Präsident Lothar Hellmann sagt: „Mir ist unbegreiflich, warum ein Produkt, das maßgeblich die Sicherheit im Gebäude erhöht, dermaßen kritisch diskutiert wird“.

Die aktuelle Debatte um die Brandschutzschalter ist leider gekennzeichnet von Unkenntnis über Funktion und Nutzen des Gerätes, beklagt der ZVEH. Dabei werden oftmals auch Kostenargumente genannt, die jeder Grundlage entbehren.

Brandschutzschalter schließen eine Sicherheitslücke

Die Brandschutzschalter sind eine Innovation im Bereich des Brandschutzes und schließen mit relativ geringem Aufwand eine Sicherheitslücke. Sie überwachen nicht nur die elektrische Anlage selbst, sondern auch die über Stecker angeschlossenen Geräte sowie Lampen und Leuchten. Bei einem Defekt in der elektrischen Anlage oder einem angeschlossenen Gerät unterbricht der Brandschutzschalter den Stromkreis, bevor ein Brand entsteht. Der Schalter schützt so Leben, Gesundheit und Sachen. Nur ein Beispiel: Ein solcher Schalter hätte vor einigen Jahren den verheerenden Brand in der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar verhindern können und so unwiederbringliche Kulturgüter vor der Zerstörung gerettet - hätte es diese Schutzeinrichtung damals schon gegeben.

Brandschutzschalter sorgen für erhöhte Sicherheit!
Der neue Brandschutzschalter erhöht den Brandschutz in Wohnungen enorm. Der Brandschutzschalter ist hier mit einem Fehlerstrom/Leitungsschutzschalter verbunden. Durch diese Kombination ist zum Beispiel die Anbindung an ein übergeordnetes Leitsystem möglich. © Siemens

Schutz über Abschottung wäre erheblich teurer

Wer den gleichen Schutz über bauliche Maßnahmen – zum Beispiel die Abschottung der gesamten elektrischen Anlage – erreichen möchte, muss mit nicht unerheblichen Kosten rechnen. In der Regel fallen diese deutlich höher aus, als beim Einbau eines Gerätes zur Überwachung von Fehlerlichtbögen. Vereinfacht gesagt gilt: Keine andere technische Maßnahme kann die Leistung eines Brandschutzschalters zu gleichen Kosten in gleicher Weise gewährleisten. 

Für Anwendungsfälle mit erhöhten Schutzanforderungen

Aufgekommen sind die Diskussionen durch die Installationsnorm DIN-VDE 0100–420:2016–02, die definiert, in welchen Fällen Brandschutzschalter (mit einer Übergangsfrist bis zum 18. Dezember 2017) einzubauen sind. Die Verpflichtung durch die Norm ist auf bestimmte sensible Funktionsbauten beschränkt. Erfasst sind beispielsweise Schlafräume in Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte oder Senioren sowie barrierefreie Wohnungen, in denen Menschen mit individuellen Einschränkungen leben. Ebenfalls gefordert werden Brandschutzschalter bei besonderen Brandrisiken, wie etwa bei der Verwendung von brennbaren Baustoffen, von unersetzbaren Gütern oder bei einem Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien. Dazu Lothar Hellmann: „Der Einsatz eines Brandschutzschalters ist für Anwendungsfälle vorgesehen, in denen erhöhte Schutzanforderungen bestehen.“ 
Die Verpflichtung beschränkt sich zudem auf neu zu errichtende Anlagen und einphasige Stromkreise bis 16 Ampere. In den dort eingesetzten Verteilerkästen sind ausreichend Einbauräume zum Einbringen der Brandschutzschalter vorhanden. Platzmangel und wesentliche Mehrkosten für größere Verteilerkästen sind demnach nicht zu befürchten.

Anerkannte Regel der Technik

Die neue Norm ist, wie auch alle anderen Normen, zunächst eine rein privatrechtliche Regelung. Die Norm als solche unterliegt also der freiwilligen Anwendung. Hellmann betont jedoch: „Die elektrohandwerkliche Organisation hält den Einsatz des Brandschutzschalters in den normativ vorgesehenen Fällen für überaus sinnvoll. Es ist damit zu rechnen, dass die Schalter schnell eine hohe Akzeptanz im Markt erreichen werden.“ Der Einbau in den durch die Norm definierten Fällen werde daher zur anerkannten Regel der Technik. Die Einhaltung der Norm birgt zudem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die rechtliche Vermutung in sich, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gearbeitet zu haben. Der ZVEH-Präsident betont deshalb: „Unabhängig von der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung kann keinem Architekten, Planer, Handwerksbetrieb oder Betreiber einer elektrischen Anlage empfohlen werden, auf diesen Schutz zu verzichten.“

Aufmacherbild: ZVEH-Präsident Lothar Hellmann sagt: „Mir ist unbegreiflich, warum ein Produkt, das maßgeblich die Sicherheit im Gebäude erhöht, dermaßen kritisch diskutiert werden kann. Die Debatte ist leider gekennzeichnet von Unkenntnis über Funktion und Nutzen des Gerätes. Dabei werden oftmals auch Kostenargumente genannt, die jeder Grundlage entbehren.“ © ZVEH

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