Markt
Bis zum 29. Mai 2026 müssen gemäß der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) die neuen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude EU-weit umgesetzt werden. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Energieeffizienz von Immobilien transparenter und besser vergleichbar zu machen.
Kern der Änderung ist eine neue Einteilung der Effizienzklassen: Statt der bisherigen Skala von A+ bis H gilt künftig eine einheitliche Bewertung von A bis G. Klasse A steht dabei für besonders effiziente, emissionsarme Gebäude, während Klasse G die energetisch schwächsten Gebäude abbildet. Durch die Umstellung können Gebäude rechnerisch in niedrigere Klassen eingestuft werden, auch ohne bauliche Veränderungen.
Der Energieausweis bleibt weiterhin ein zentrales Instrument bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Ab 2026 wird er zudem auch bei Vertragsverlängerungen und größeren Renovierungen verpflichtend. Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf, verlieren jedoch langfristig an Vergleichbarkeit.
Die Anpassungen erfolgen im Rahmen der europäischen Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) und sollen einen Beitrag zur Reduzierung von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen im Gebäudesektor leisten.
Weitere Informationen zur Neuregelung des Energieausweises finden Sie hier.
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