Novelle der EPBD: Trilog-Verhandlungen fortgesetzt
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Politik

Novelle der EPBD: Trilog-Verhandlungen fortgesetzt

Die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission wurden am 12. Oktober zum zweiten Mal unter der spanischen Ratspräsidentschaft fortgesetzt.

Am 15. Dezember 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Novellierung der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) vor. Die zukünftige EPBD soll den Pfad hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand einschlagen, einen technologieoffenen Rahmen formulieren und dabei gleichzeitig Aspekte der Bezahl- und Umsetzbarkeit berücksichtigen.

Nach den Positionierungen der EU-Kommission, des Parlaments sowie des Rates starteten die Trilogverhandlungen im Juni 2023 unter der damaligen schwedischen Ratspräsidentschaft.

Definitionsvorschlag eines „Nullemissionsgebäudes“

Zukünftige Neubauten sollen weitreichende Anforderungen erfüllen, die zum Teil in die Definition eines „Nullemissionsgebäudes“ aufgenommen wurden. Dieses Zielbild soll auch für das Ergebnis umfangreicher Gebäudesanierungen gelten. Anforderungen sind u. a. die Vermeidung von Treibhausgasemissionen vor Ort sowie die vorrangige Versorgung durch dezentral erzeugte Erneuerbare Energien. Im Verlauf der Kompromissentwürfe wurde die Definition auch für leitungsbezogene Erneuerbare Energien geöffnet. Allerdings soll die Belieferung mit langfristigen Lieferverträgen dokumentiert werden – ein Vertriebsprodukt, welches für Haushaltskunden nicht existiert.

Gebäude sollen in das Energiesystem integriert werden

Von der Zielstellung des Richtlinienentwurfs bis zu den technischen Gebäudeanforderungen – Aspekte der Netz- und Systemdienlichkeit wurden in wichtigen Regelungsvorschlägen berücksichtigt. Vor dem Hintergrund des forcierten Zubaus dezentraler Erzeugungsanlagen und steuerbarer Verbraucher ein richtiger Schritt. Auch eine verpflichtende Einführung eines Smart Readiness Indicator (SRI) für Nichtwohngebäude mit Anlagentechnik mit hohem Verbrauch und Anschlussleistung schafft Transparenz über die Fähigkeit von Gebäuden mit dem Netz zu interagieren.

Die Nutzung von Solarenergie in Gebäuden wird ebenfalls neu vorgeschlagen. Dabei sollten zukünftige Solarnutzungspflichten so ausgestaltet werden, dass sie nicht zu einer Teilbelegung der nutzbaren Dachfläche führen, sondern Anreize für eine möglichst vollständige Ausnutzung bieten, etwa durch passende Prosuming-Regeln und attraktivere Vergütungen. Außerdem ist darauf zu achten, dass durch eine Solarnutzungspflicht gewisse Fördermechanismen (z. B. Investitionszuschüsse) nicht außer Kraft gesetzt werden.

Energetische Mindestanforderungen für Bestandsgebäude neu vorgeschlagen

Erstmals werden im Rahmen des EPBD-Vorschlags energetische Mindestanforderungen an Bestandsgebäude formuliert. Die Bundesregierung sieht die weitreichenden Vorschläge durch die einhergehende Belastung der Eigentümerinnen und Eigentümer kritisch und erwägt, etwaige Artikel nicht zu unterstützen – ein Damoklesschwert über dem gesamten weiteren Novellierungsprozess.

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