Statement
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung zur Anhörung zum Wärmeplanungsgesetz im Bundestag am 16. Oktober 2023:
„Die kommunale Wärmeplanung soll zum zentralen Navigator für Haushalte und Energieunternehmen auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung werden. Umso wichtiger ist, dass mit dem heute diskutierten Gesetz klare Grundlagen geschaffen werden, die für eine reibungslose und schnelle Umsetzung der Wärmewende sorgen. Auch wenn der Gesetzentwurf im Großen und Ganzen eine praktikable Grundlage für die Umsetzung der Wärmewende vor Ort darstellt, werden noch nicht alle Potenziale ausgeschöpft. Hier sollte die Bundesregierung nachbessern.
So ist es unerlässlich, im Rahmen der Wärmeplanung alle relevanten Infrastrukturen und Energieträger zu betrachten. Für eine erfolgreiche Wärmewende müssen neben den Wärmenetzen auch die oftmals schon vorhandenen Strom- und Gasnetze und vielfach deren schon mehrjährig vorausgeplanten Ausbauvorhaben in die Wärmeplanung und die Transformation einbezogen werden. Ansonsten drohen Fehlinvestitionen.
Beim Neubau von Wärmenetzen und der Erschließung klimaneutraler Wärmequellen sind erhebliche Investitionen von Nöten. Die Wärmenetzbetreiber investieren bereits jetzt in die Zukunft mit dem Blick auf die Klimaneutralität im Zieljahr 2045. Jedoch braucht es zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eine Anschubfinanzierung. Die BEW ist dafür das geeignete Instrument, auch, um die Kosten für die Verbraucher im Griff zu halten. Um den politisch gewollten Ausbau der Wärmenetze zu stemmen, muss diese Förderung daher nicht nur aufgestockt, sondern im Hinblick auf die Planbarkeit bis zum Jahr 2045 auch verstetigt werden.
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