Neue Regel für den Anschluss von Kundenanlagen
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Elektroinstallation

Neue Regel für den Anschluss von Kundenanlagen

Die neue Anwendungsregel VDE-AR-N 4100:2019–04 trat zum 1. April 2019 in Kraft und bereitet den Zählerschrank auf zukünftige Anforderungen der Gebäudetechnik vor. Sie definiert unter anderem die technischen Mindestanforderungen für Zählerplätze in elektrischen Anlagen mit direkter Messung und Betriebsströmen bis maximal 63 A, die an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Stromversorgung angeschlossen sind. Die VDE-AR-N 4100:2019–04 ist eine Weiterentwicklung der bestehenden Anforderungen an Zählerplätze aus der VDE-AR-N 4101:2015–09. Außerdem wurden die bestehenden Anforderungen an Anschlussschränke im Freien aus der VDE-AR-N 4102:2012–04 weiterentwickelt und in die neue Anwendungsregel übernommen. Darüber hinaus enthält sie auch Anforderungen zum Anschluss und Betrieb von Speichern sowie Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.

Hager bietet auf seiner Webseite www.hager.de ein informatives Video an. Hier werden Fragen zur Anwendungsregel verständlich erklärt.

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