Kurz notiert

Europäische Richtlinie reguliert Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Das Europäische Parlament hat am 24. April 2018 Änderungen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zugestimmt. Damit soll auch der Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge reguliert werden.

Am 24. April 2018 hat das Plenum des Europäischen Parlaments Änderungen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zugestimmt. Damit bestätigte das Parlament, wie erwartet, die Trilog-Einigung1 vom Dezember 2017. Der Europäische Rat wird den Text voraussichtlich im Juni 2018 formal annehmen. Anschließend wird die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten beträgt 20 Monate.

Mit der Richtlinie soll auch der Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge reguliert werden. Es ist vorgesehen, dass alle neuen und grundlegend sanierten Wohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen mit der entsprechenden Vorverkabelung ausgestattet werden müssen, die den nachträglichen Einbau von Ladestationen für alle Parkplätze ermöglicht. An allen neuen und grundlegend sanierten Geschäftsgebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen gilt dies für 20 Prozent aller Parkplätze. Zudem muss bei diesen Geschäftsgebäuden mindestens ein Ladepunkt installiert und verfügbar gemacht werden.

Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2025 Vorschriften für die Installation einer Mindestanzahl von Ladepunkten für alle Geschäftsgebäude mit mehr als 20 Parkplätzen festlegen und die Einrichtung von Ladestationen in Gebäuden vereinfachen müssen, z. B. in Bezug auf Genehmigungsverfahren.

(Quelle: ZVEH)

1 Zur Erläuterung: Trilog-Verhandlungen sind in den EU-Verträgen dann vorgesehen, wenn der Rat den Änderungsvorschlägen des Parlaments aus zweiter Lesung nicht zustimmt. In diesem Fall erfolgen formelle Trilog-Verhandlungen im Rahmen eines Vermittlungsausschusses. (Quelle: Wikipedia)

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