Politik
Ab Mai 2026 werden Energieausweise für Gebäude in der gesamten EU vereinheitlicht. Künftig zeigt eine Skala von A bis G die Energieeffizienz an – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten. Bei Mietvertragsverlängerungen, größeren Renovierungen oder für viele öffentliche Gebäude ist dann ein aktueller Energieausweis Pflicht.
Die bisherigen Skalen von A+ bis H bleiben noch einige Jahre gültig, die neuen Ausweise ordnen Gebäude nach Effizienz in die Klassen A bis G ein. Klasse A ist dabei Nullemissionsgebäuden vorbehalten, die schlechtesten 15 Prozent fallen in Klasse G. Die Einfärbung erleichtert die Einordnung: Grün steht für energieeffizient, Rot für ineffizient.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis bleiben bestehen. Bedarfsausweise, meist für Ein- und Zweifamilienhäuser, basieren auf baulichem Zustand und Heiztechnik und liefern besonders aussagekräftige Informationen zu Verbrauch und CO₂-Emissionen. Verbrauchsausweise, oft für größere Mehrfamilienhäuser, zeigen den tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre und dienen als Richtwert.
Die neuen EU-Vorgaben sind Teil der Gebäuderichtlinie EPBD 2024. Bis 2033 müssen alle Wohngebäude mindestens Energieeffizienzklasse D erreichen, öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude bereits früher. Die Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, müssen die Vorgaben bis spätestens Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.
Für Hausbesitzer lohnt es sich, Energieausweise mit einer Gebäudeenergieberatung zu kombinieren. So lassen sich Sanierungsmaßnahmen gezielt planen und langfristige Investitionsentscheidungen fundiert treffen.
Die gesamte Meldung können Sie im Magazin energiezukunft nachlesen. Weitere Informationen und praxisnahe Tipps zur energetischen Sanierung finden Sie hier.
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