Markt
Das Bundeskabinett hat Anfang Juni ein Investitionsprogramm beschlossen, das gezielt den Umstieg auf Elektromobilität in Firmen fördern soll. Herzstück ist eine neue degressive Abschreibung für E-Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
Unternehmen können im Anschaffungsjahr 75 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen – ein Anreiz, der besonders kleinen und mittleren Betrieben zugutekommen soll. In den Folgejahren sind weitere Abschreibungen in gestaffelter Höhe vorgesehen.
Auch die Preisgrenze für begünstigte E-Dienstwagen wird erhöht – von bisher 70.000 auf künftig 100.000 Euro. Dadurch werden auch höherpreisige Elektroautos steuerlich attraktiver.
Der Verband der Automobilindustrie begrüßt die Maßnahmen als wichtiges Signal zur Unterstützung der E-Mobilität – auch im Hinblick auf den wachsenden Gebrauchtwagenmarkt.
Die neuen Regelungen sollen Investitionen erleichtern und den Markthochlauf der Elektromobilität im Unternehmensbereich weiter stärken.
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