Aktuell
Trilogverhandlungen läuten letzte Etappe des Gesetzgebungsprozesses ein.
Am 15. Dezember 2021 legte die Europäische Kommission im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets einen Vorschlag für die Novellierung der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) vor. Die zukünftige EPBD soll den Pfad hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand einschlagen, einen technologieoffenen Rahmen formulieren und dabei gleichzeitig Aspekte der Bezahl- und Umsetzbarkeit berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund wurden zahlreiche Neuregelungen vorgeschlagen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Markt von Heizenergieträgern und -systemen haben können. Ob die Definition eines „Nullemissionsgebäudes“ als Zielbild für den zukünftigen Neubau, die Einführung energetischer Mindeststandards oder die verbindliche Einführung des von HEA miterarbeiteten Gebäudeintelligenzfähigkeitsindikators (Smart readiness indicator, SRI) – die Anforderungen an Gebäudeausstattungen könnten deutlich angehoben werden.
Die Tragweite der Inhalte bedingte wohl auch eine lange Phase unterschiedlicher Kompromissentwürfe, der im Parlament zuständige Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) positionierte sich erst Anfang Februar 2023. Dieser Position folgte auch weitestgehend das Plenum, welches am 14. März 2023 einen Entwurf beschloss.
Als letzter Schritt des Gesetzgebungsprozesses startete am 6. Juni der Trilog. Aufgrund der spanischen Ratspräsidentschaft ab dem 1. Juli ist nicht mehr mit inhaltlichen Verhandlungen im Juni, dem letzten Monat der schwedischen Ratspräsidentschaft, zu rechnen. Die Trilogverhandlungen werden voraussichtlich mehrere Monate dauern, inhaltliche Neubewertungen der Vorschläge sind dabei durchaus möglich. Nach Abschluss muss die Richtlinien-Novelle formal bestätigt werden, bevor sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird und in Kraft treten kann.
Lutz Schulte, HEA
E-Mail: schulte@hea.de
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