Supermärkte müssen alte Handys, Taschenlampen und Elektrorasierer zurücknehmen
© Deyan Georgiev - stock.adobe.com

Aktuell

Supermärkte müssen alte Handys, Taschenlampen und Elektrorasierer zurücknehmen

Seit 1. Juli 2022 können ausgediente Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben werden. Ziel ist es, die Sammelquote zu verbessern und mehr Geräte und ihre wertvollen Ressourcen zu recyceln. Für kleine Elektro-Altgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Die Bundesregierung will die Zahl an alltagsnahen Rücknahmestellen erhöhen und so eine Rückgabe leichter machen.

Rund 86 Prozent der gesammelten Elektro-Altgeräte wurden im Jahr 2019 recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 44 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektro-Altgeräte auch wirklich gesammelt. Grund dafür sind u.a. die als zu kompliziert oder unverständlich empfundenen Rückgabemöglichkeiten. So belegen auch die aktuellen Zahlen einer repräsentativen Umfrage, dass sich die Bevölkerung mehr Entsorgungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung wünscht. Um die Menge zu steigern, erweitert die Bundesregierung mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten, auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler.

Voraussetzung ist, dass deren Gesamtverkaufsfläche mindestens als 800 Quadratmeter betrögt und sie selbst mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus. Künftig sollen bis zu drei Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. Alles, was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion.

FAQ zum Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind zu finden unter www.bmuv.de/faqs/elektronikgeraetegesetz-elektrog

Gut beraten mit HEA-Fachinformationen!

Sie wollen Ihre Kunden beim Energiesparen unterstützen? Dann nutzen Sie unsere Broschüren und Flyer für eine erfolgreiche Kundenberatung!

Jetzt neu: Ausgewählte Broschüren als Download erhältlich.

www.hea.de/shop