Stadtwerke Schwäbisch Hall als „Quotenhändler“ nutzen
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Stadtwerke Schwäbisch Hall als „Quotenhändler“ nutzen

Seit Mitte Mai 2022 bieten die Stadtwerke Schwäbisch Hall die THG-Quotendienstleistung an. Halterinnen und Halter von E-Fahrzeugen können über das Haller Versorgungsunternehmen die pauschale Ladestrommenge für das E-Fahrzeug beim Umweltbundesamt für die Berechnung der THG-Quote registrieren und die damit verbundene CO2 Einsparung zertifizieren lassen. Über eine Handelsplattform wird die THG-Quote schließlich an quotenverpflichtete Unternehmen vermarktet.

Das Angebot gilt für E-Fahrzeughalter im Netzgebiet der Stadtwerke Schwäbisch Hall sowie für deren Stromkunden außerhalb ihres Netzgebiets. Für den jährlichen Aufkauf der THG-Quote zahlt das Schwäbisch Haller Versorgungsunternehmen eine Pauschale. Für das Jahr 2022 beträgt die Pauschale 300 Euro. Je nach individuellem Steuersatz ergibt sich bei der Auszahlung von 300 Euro Prämie eine Steuerlast, die zu einer Nettoprämie von unter 255 Euro führt. Alternativ kann die Auszahlung einer festen Pauschale von 255 Euro gewählt werden, die der Prämien-Freigrenze im Rahmen der Einkommensteuererklärung entspricht. In diesem Fall spenden die Stadtwerke den Differenzbetrag von 45 Euro an die Schwäbisch Haller Bürgerstiftung „Zukunft für junge Menschen“.

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