Einfaches Bauen nach dem Gebäudetyp E: Eckpunkte für günstigeres und schnelleres Bauen vorgestellt
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Politik

Einfaches Bauen nach dem Gebäudetyp E: Eckpunkte für günstigeres und schnelleres Bauen vorgestellt

Einfacher, schneller und kostengünstiger bauen – dieses Ziel steht im Mittelpunkt des Gebäudetyps E. Mit einem gemeinsamen Eckpunktepapier haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Grundlage geschaffen, um das Konzept rechtssicher in der Praxis zu verankern.

Kern des Gebäudetyps E ist der bewusste Verzicht auf Baustandards, die gesetzlich nicht zwingend erforderlich sind. Dadurch sollen Baukosten reduziert und Planungs- sowie Bauprozesse vereinfacht werden, ohne die grundlegende Wohnqualität zu beeinträchtigen. Anders als der Begriff vermuten lässt, handelt es sich nicht um einen fest definierten Gebäudetyp, sondern um ein Prinzip des bedarfsgerechten Bauens – anwendbar sowohl im Neubau als auch im Bestand.

Zentraler Bestandteil der Eckpunkte ist die Einführung eines sogenannten Gebäudetyp-E-Vertrags. Dieser soll es Bauvertragsparteien ermöglichen, einfachere Baustandards rechtssicher zu vereinbaren. Künftig soll eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik nicht automatisch als Mangel gelten, sofern dies vertraglich vereinbart ist und der Verbraucherschutz gewahrt bleibt. Wo die technischen Baubestimmungen der Länder keine Vorgaben machen, soll lediglich ein einfacher Standard geschuldet sein.

Flankierend zur rechtlichen Ausgestaltung soll der Gebäudetyp E in der Planungs- und Baupraxis etabliert werden. Geplant sind unter anderem die Auswertung von Pilotprojekten, der Aufbau einer Best-Practice-Sammlung sowie die Bereitstellung von Musterlösungen und Vertragsbeispielen. In einem nächsten Schritt ist der Austausch mit Ländern, Verbänden und Fachkreisen vorgesehen, bevor konkrete gesetzliche Regelungen erarbeitet werden.

Weitere Informationen

Hier können das Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E einsehen.

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