Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
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Politik

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit 1. Januar 2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend.

Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Zeitgleich startet mit dem Jahreswechsel die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der neuen BEG EM gilt für die Antragstellung:

Der Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt auch künftig bis zu 20 %:

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