Politik
Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Bund unterstützt finanziell und beratend bei der Erstellung der Wärmepläne.
Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland. Die Wärmeplanung soll als wegweisendes Instrument auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann. Das Wärmeplanungsgesetz enthält Vorgaben für Inhalte und eine sinnvolle Abfolge von einzelnen Arbeitsschritten bis zur Erstellung eines Wärmeplans und daneben auch zeitlich gestaffelte Vorgaben an die Wärmenetzbetreiber zur Dekarbonisierung ihrer Netze.
Insgesamt 1.648 Anträge auf Förderung kommunaler Wärmepläne sind laut Bundesregierung seit dem 1. November 2022 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingegangen. Bis zum Beginn der Haushaltssperre am 15. November 2023 infolge des Karlsruher Urteils zu Schuldenbremse, Sondervermögen und Bundeshaushalt wurden davon 344 Anträge bewilligt und drei abgelehnt, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10263) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10171) darlegt. Aufgelistet werden die Anträge nach Bundesländern.
1.275 Anträge seien noch nicht abschließend geprüft worden, führt die Bundesregierung weiter aus. Neue Anträge auf Förderung könnten nicht mehr gestellt werden, da die Förderung kommunaler Wärmepläne im Rahmen der Kommunalrichtlinie Ende 2023 ausgelaufen sei. Allerdings werde sie die erstmalige Erstellung von kommunalen Wärmeplänen auch künftig unterstützen, schreibt die Bundesregierung ferner. In den Jahren 2024 bis 2028 sollen die Länder dafür laut Vorlage über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro erhalten.
Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Denn rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Gas und knapp jeder vierte mit Heizöl. Fernwärme macht aktuell rund 14 Prozent aus, jedoch wird diese bisher ebenfalls überwiegend aus fossilen Brennstoffen gewonnen.
Wie stark die Preise von Gas und Öl ansteigen können, zeigte das letzte Jahr. Innerhalb kürzester Zeit verteuerten sich die Heizkosten aufgrund deutlicher Preissteigerungen dieser beiden fossilen Brennstoffe enorm. Eine zukunftsfeste, verlässliche und vor allem bezahlbare Wärmeversorgung wird zukünftig nur noch mit Erneuerbaren Energien und der Nutzung unvermeidbarer Abwärme aus z. B. Industrieanlagen und Rechenzentren möglich sein.
Damit diese Umstellung gelingt und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zügig überwunden wird, soll zukünftig jede nach Maßgabe des Landesrechts planungsverantwortliche Stelle – häufig werden dies die Kommunen sein – strategisch planen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme (z. B. dezentral oder leitungsgebunden) versorgt werden sollen und in welcher Weise erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bei Erzeugung und Verteilung genutzt werden können.
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