Energielabel für TV-Geräte
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Energielabel für TV-Geräte

Seit 1. März d. J. gelten neue Regeln für die Bewertung von TV-Geräten. Die Bedingungen werden härter.

Im März 2021 führte die EU ein überarbeitetes Energielabel für einige elektrische Haushaltsgeräte sowie TV-Geräte und PC-Monitore ein. Seitdem zeigen die Buchstaben A bis G die Effizienzklasse an. Von einer Einstufung in die höchste Klasse A sind TV-Geräte aktuell weit entfernt. Sie sind bestenfalls in Klasse E angesiedelt, die immer beliebter werdenden OLED-Geräte sogar meist in der Einstufung F oder G.

Seit 1. März dieses Jahres gelten neue Höchstwerte für den sogenannten Energieeffizienzindex. Bisher bestehende Ausnahmen für Displays auf Basis von Micro-LEDs und besonders hochauflösende 8k-Displays fallen weg, eine Bonus-Regelung bei der Bewertung von OLED-Displays ebenfalls. In der Folge werden alle höher auflösenden Displays gleichbehandelt.

Während das für die allermeisten 4k-Displays kein KO-Kriterium ist, dürfe die Anwendung des neuen Index für die neuesten Displayarten eine riesige Herausforderung bedeuten. Bei 4k-TVs, den aktuell meistverkauften Modellen, werden die in diesem Jahr startenden Produkte die Vorgaben des Energielabels erfüllen. TV-Geräte, die die neuen Effizienzkriterien nicht mehr erfüllen, aber ab dem 1. März in den Handel geliefert wurden, dürfen weiter abverkauft werden.

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