Änderung in der Bayerischen Bauordnung
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Änderung in der Bayerischen Bauordnung

Photovoltaik wird für Reihen- und Doppelhäuser attraktiver

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde in Sachen Photovoltaik überarbeitet. Bislang galt, dass Photovoltaikanlagen einen Abstand von mindestens 1,25 m vom Nachbardach einhalten müssen, wenn die Photovoltaikmodule nicht als “nicht brennbar” klassifiziert sind. Dies trifft in der Regel auf alle herkömmlichen Glas-Folien Module zu, welche als “schwer brennbar” eingestuft werden. Ein Abstand von 0,5 m durften nur sogenannte Glas-Glas-Module einhalten, welche als “nicht brennbar” klassifiziert werden.

Nun wurde die BayBO zum 1. März 2023 überarbeitet: Es wird kein Unterschied mehr zwischen der Art der Module gemacht, sondern lediglich zwischen der Art der Montage. Es bedeutet, dass Photovoltaikmodule, die dachparallel installiert werden nur noch einen Abstand von 0,5 m einhalten müssen. Dies gilt somit auch für die herkömmlichen und meist leistungsstärkeren Glas-Folien-Module. Für Eigenheimbesitzer eines Reihen- oder Doppelhauses heißt das, dass die Installation einer Photovoltaikanlagen attraktiver wird, da sich die nutzbare Fläche vergrößert.

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