EU-Winterpaket bringt Änderung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie (EPBD) auf den Weg
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Gebäudeeffizienz

EU-Winterpaket bringt Änderung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie (EPBD) auf den Weg

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben die Diskussion zum sogenannten „Winterpaket“ („Saubere Energie für alle Europäer“) der Europäischen Kommission vom 30. November 2016 aufgenommen. Die acht Legislativvorschläge der Europäischen Kommission, u. a. zu den Themen Strombinnenmarkt, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, werden im ordentlichen Rechtssetzungsverfahren beraten.

Am 27. Februar 2017 erfolgte eine erste Orientierungsaussprache zu den acht Gesetzesvorschlägen der Kommission beim Energieministerrat. Besonders die Überarbeitung der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie ist für HEA-Mitgliedsunternehmen von Bedeutung, da auch erstmals smarte Technologien zur Bewertung eines Gebäudes berücksichtigt werden.

Im Fokus: Gebäudeeffizienz-Richtlinie

Nach dem Vorschlag der Kommission wird die Gebäudeeffizienz-Richtlinie nur teilweise angepasst. Besonders beachtenswert ist die Einführung eines sogenannten „Smartness Indicators“, mit dem die technische Ausstattung zur Gebäudeautomation bei der Bewertung eines Gebäudes berücksichtigt werden soll. Damit wird der wachsenden Bedeutung smarter Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäude Rechnung getragen. Die HEA hat hierzu eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die die Relevanz der Richtlinie analysiert und Empfehlungen gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen entwickeln soll.

Auch die Bedeutung des Gebäudesektors für den Ausbau der Elektromobilität findet Berücksichtigung. So wird unter anderem eine Quote für Ladesäulen an Gebäuden mit mehr als 10 Parkplätzen vorgeschlagen. Allerdings fehlt eine Ergänzung, dass parallel zur Ausstattung der Gebäude mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge auch die vorgelagerte Struktur des öffentlichen Versorgungsnetzes entsprechend ausgebaut sein muss.

Nach wie vor unberücksichtigt bleiben aus Sicht der Energiewirtschaft gebäudeübergreifende Quartierskonzepte. Das größte Potenzial zur Effizienzsteigerung und Dekarbonisierung des Gebäudesektors liegt im städtischen Raum und Quartierslösungen könnten hier zusätzliche Effizienzpotenziale liefern.

Stand der Rechtsetzungsverfahren

Das Parlament und der Rat haben im Januar 2017 mit dem Verfahren begonnen und sich in einer interinstitutionellen Vereinbarung darauf geeinigt, den Großteil des Winterpakets bis Ende 2017 abzuhandeln. Während zur Energieeffizienz bereits Mitte 2017 mit einer politischen Einigung gerechnet wird, ist davon auszugehen, dass der Rest des Pakets erst 2018 abgeschlossen wird. Die Rechtsakte des Winterpakets sollen dann bis 2020 in Kraft treten.

Weitere Informationen

Hartmut Kämper
Tel.: 030 300199–1373
E-Mail: kaemper@hea.de

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