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Betriebswerte und Energieverbrauchskennzeichnung

Betriebswerte

Der Stromverbrauch eines Haushaltes für das maschinelle Trocknen ist von den Nutzungsgewohnheiten und folgenden Kriterien abhängig:

Daraus ergibt sich, dass eine genaue Berechnung des Stromverbrauchs nur auf Basis der tatsächlichen Nutzung erfolgen kann. Der Jahresenergieverbrauch laut Energielabel basiert auf 160 Trockengängen bei unterschiedlichen Beladungen und soll eine Musternutzung darstellen zur besseren Vergleichbarkeit der Geräte. Der tatsächliche Energieverbrauch im Haushalt kann deutlich davon abweichen.

Verbrauchsdaten nach Funktionsweise (Beispiele) 

Hersteller Füllmenge max. Energieeffizienzklasse Jahres-Energieverbrauch (lt. Energielabel) Baumwolle schranktrocken, vorgeschleudert bei 1000 U/min, vollständige Beladung
Energie in kWh Energie in kWh Zeit in Min.
Ablufttrockner
Miele 7 kg C 496 4,01 94
AEG 7 kg C 512 4,25 115
Siemens 7 kg C 482 3,9 128
Kondenstrockner
AEG 7 kg B 504 4,29 124
Miele 7 kg B 494 4,14 109
Siemens 7 kg B 497 4,13 115
Kondenstrockner mit Wärmepumpe
Miele 8 kg A+++ 171 1,41 177
AEG 8 kg A+++ 177 1,51 190
Bauknecht 8 kg A+++ 177 1,45 177
Siemens 8 kg A+++ 172 1,37 187
Miele 9 kg A+++ 193 1,63 208

Die Betriebswerte sind von der jeweiligen Schleuderdrehzahl des Waschganges abhängig. Je höher die Schleuderdrehzahl desto niedriger ist der Energieverbrauch pro Füllung.

Der Energieverbrauch eines Kondensationstrockners liegt durchschnittlich etwa 5 bis 10 % über dem Stromverbrauch eines Ablufttrockners. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die gesamte Wärmeenergie eines Kondensationstrockners am Aufstellungsort als Raumwärme zur Verfügung steht. Anders ist es beim Wärmepumpentrockner, bei dem die entzogene Energie der Prozessluft dem Trockenprozess erhalten bleibt. Diese Wärmerückgewinnung führt zu einer Energieersparnis von bis zu 70 % gegenüber herkömmlichen Kondensationstrocknern. Beim Ablufttrockner geht diese Wärmeenergie verloren. Zusätzlich entzieht der Ablufttrockner dem Aufstellungsort einen Teil der Raumwärme aufgrund seines offenen Funktions-Systems.

Nachhaltiges Wäschetrocknen

Beim Vergleich verschiedener Trocknungssysteme ist zu berücksichtigen, dass für das Trocknen von Wäsche in jedem Fall Energie benötigt wird. Im Freien und in unbeheizten Räumen tritt zwar kein messbarer Energieverbrauch auf, dennoch wird die Energie der Umwelt entnommen. In beheizten Räumen erhöht sich der Verbrauch an Heizenergie durch die Verdunstungskälte beim Trocknen. Je nach Lüftungsverhalten (gekipptes Fenster oder Stoßlüften) kommt es zu einem mehr oder weniger starken zusätzlichen Energieverlust.

Leinentrocknung hat den Nachteil, dass häufig eine Weiterbehandlung der Wäsche durch Bügeln und Anfeuchten erfolgen muss. Durch das Trocken im Wäschetrockner kann bei vielen Textilien aufs Bügeln verzichtet werden. Durch die Wahl des Trockenprogrammes kann die Wäsche so getrocknet werden, dass kein Einsprühen oder Dampfbügeln nötig ist. Die Abwärme aus der Kondensation wärmt den Raum und kann im Winter Heizenergie sparen.

Wärmepumpentrockner: Kondensationstrockner mit Wärmepumpentechnik sind in der Anschaffung teurer aber bieten eine Energieersparnis von bis zu 70 % gegenüber „herkömmlichen“ Kondensationstrocknern; sie erreichen als einzige Trockner die Energielabelklassen A, A+, A++, A+++. Moderne Geräte sind zunehmend in der besten Klasse A+++, die Klassen A und A+ sind kaum noch im Handel erhältlich. Die Wäsche soll mit möglichst hoher Drehzahl geschleudert werden, denn je weniger Wasser enthalten ist, umso weniger Energie und Zeit wird zum Trocknen benötigt

Energieverbrauchskennzeichnung

Um die Entwicklung sparsamer Hausgeräte zu fördern, wurde in Deutschland zum 1.1.1998 die Energieverbrauchskennzeichnung für Wäschetrockner Pflicht, für kombinierte Wasch-Trockenautomaten (Waschtrockner) zum 1.2.1998.

Die rechtliche Grundlage bildete ursprünglich die EU-Rahmenrichtlinie 92/75/EWG, diese wurde im Mai 2010 durch die „Richtlinie 2010/30/EU über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen“ abgelöst. Auf Basis dieser Richtlinie kann die EU-Kommission ab sofort für einzelne Produktgruppen so genannte delegierte Rechtsakte erlassen. Diese haben häufig die Form von Verordnungen.

Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte am 1.7.1997 mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG). Es wurde mittlerweile durch die Neufassung ersetzt: Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts trat am 17. Mai 2012 in Kraft.Rahmenrichtlinien beschreiben jedoch nur grundsätzliche Prinzipien. Die gerätespezifischen Anforderungen sind in den delegierten Rechtsakten bzw. Durchführungsverordnungen für die einzelnen Produktgruppen festgelegt.

Im Zuge dieser europaweiten Überarbeitung der Energielabels gibt es seit Mai 2012 auch für den Wäschetrockner ein neues Energielabel. Die alte Durchführungsverordnungen 95/13/EG für die Gerätegruppe “Haushaltswäschetrockner” wurde abgelöst durch die Delegierte Verordnung Nr. 392/2012 vom 9. Mai 2012. Seit dem 29. Mai 2013 ist die Verwendung Pflicht.

Kurz erklärt: Das Energielabel für Wäschetrockner (Beispiel Kondensationstrockner)

Download (PDF, 1.01 MB)

Aktuelles Energielabel Wäschetrockner – Pflicht seit 29. Mai 2013

Das Energielabel gibt es in 3 Varianten:

Das neue Label enthält folgende Informationen:

Wt Labels
(vlnr.) Energielabel für Kondensationstrockner, Energielabel für Ablufttrockner, Energielabel für Gastrockner

Beim aktuellen Energielabel ist der gewichteter Jahres-Energieverbrauch (in kWh) angegeben. Dieser basiert auf 160 Standard-Baumwolltrockenprogrammen bei Voll- bzw. Teilbeladung. Auch die Energieverbräuche im „Aus-Zustand“ und im „unausgeschalteten Zustand“ gehen mit ein. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der jeweiligen Nutzung des Gerätes im Haushalt ab.

Standard-Baumwolltrockenprogramm ist der Zyklus, bei dem Baumwollwäsche mit einem anfänglichen Feuchtigkeitsgehalt des Trockengutes von 60 % bis zu einem restlichen Feuchtigkeitsgehalt des Trockengutes von 0 % getrocknet wird.

Die Einstufung in eine Energieeffizienzklasse erfolgt nach dem Energieeffizienzindex (EEI). Hierbei wird der gewichtete Jahres-Energieverbrauch des Wäschetrockners ins Verhältnis gesetzt zu einem Standard-Jahresverbrauch und mit 100 multipliziert. Umso kleiner der EEI, umso sparsamer ist das Gerät.

Die Energieeffizienzklassen unterteilen sich wie folgt:

Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex EEI durchschnittliche Energieeinsparung gegenüber Klasse A (Quelle: ZVEI)
A+++ (niedriger Verbrauch) EEI < 24 63 %
A++ 24 ≤ EEI < 32 51 %
A+ 32 ≤ EEI < 42 35 %
A 42 ≤ EEI < 65
B 65 ≤ EEI < 76
C 76 ≤ EEI < 85
D (hoher Verbrauch) 85 ≤ EEI

Geräteinformation / Produktdatenblatt

Den Verbrauchern steht neben dem Energielabel (Energieetikett) noch die Geräteinformation der Hersteller als Informationsquelle zur Verfügung. Bei der Geräteinformation handelt es sich um eine Produktbeschreibung, die z. T. in Tabellenform oder als Beschreibung in unmittelbarer Nähe des entsprechenden Gerätes in den Prospekten enthalten ist. Die Geräteinformation enthält neben den Angaben des Energielabels noch weiterführende verpflichtende Angaben.

Kennzeichnungspflichten

Jedes Label-pflichtige Gerät muss zum Verkauf mit einem Energielabel sowie einem Datenblatt ausgeliefert werden. Das neue Label wird dabei als Ganzes jedem Gerät beigefügt.

Jedes Gerät in der Verkaufsstelle muss deutlich sichtbar außen an der Vorder- oder Oberseite ein Energielabel tragen. Bei jeder Werbung, die den Energieverbrauch oder Preis eines bestimmten Gerätemodells angibt, muss die Energieeffizienzklasse des Produktes deutlich erkennbar sein. Die gleichen Bestimmungen gelten in sämtlichen technischen Werbeschriften, wie beispielsweise in technischen Handbüchern oder in Broschüren der Hersteller, die entweder gedruckt vorliegen oder online verfügbar sind.

Waschtrockner: Extra Label

Für Waschtrockner gibt es eine separate Energieverbrauchskennzeichnung. Die Verordnung (EU) 2019/2014 vom 11. März 2019 ist gültig seit 1. März 2021 und behandelt neben Waschtrocknern auch Waschmaschinen.

Ausblick

Die neue europäische Rahmen-Verordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Die auffälligste Änderung ist die Rückkehr zur einheitlichen Energieverbrauchsskala mit den Klassen A bis G. Damit wird „A“ wieder die beste Energielabel-Klasse und die derzeit gebräuchlichen „Plus“-Klassen verschwinden. Grundsätzlich wird aber das Erscheinungsbild mit der siebenstufigen Farbskala von Rot bis Grün erhalten bleiben.

Alle bereits existierenden Energielabel werden in einem gestaffelten Prozess auf die Klassen A bis G umgestellt. Da die neue Verordnung nur den allgemeinen Rahmen festlegt, müssen die jeweiligen produktspezifischen Verordnungen, die sogenannten delegierten Rechtsakte, angepasst werden. Gleichzeitig sollen auch die jeweiligen produktspezifischen Ökodesign-Verordnungen angepasst werden.

Waschtrockner werden gemeinsam mit Waschmaschinen behandelt: Die neuen Ökodesign-und Energielabel-Verordnungen sind im Dezember 2019 verabschiedet worden. Ab 1. März 2021 werden Waschmaschinen und Waschtrockner mit dem neuen Energielabel gekennzeichnet. Neue Verordnungen für Wäschetrockner sind erst für 2023 geplant, so dass Geräte mit dem Label A bis G frühestens 2024 im Handel erhältlich sein werden. Der genaue Zeitplan steht aber noch nicht fest.

Der „Energielabel-Kompass“ erklärt kurz und verständlich alle Energielabel: www.energielabel-kompass.de