Sicherheit
Hohe Temperaturen durch Wärmequellen können zu einer Gefahr für Benutzer und Umgebung werden. Vielfältige Einrichtungen (optional) dienen ausschließlich der Sicherheit:
- Hauptschalter/Einschaltsicherung/Inbetriebnahmesperre: Verhindern unerwünschte Inbetriebnahme von Kochstellen. Die Stromzufuhr wird erst nach dem Betätigen eines zusätzlichen Bedienelements freigegeben. Ermöglichen, dass eingestellte Funktionen gesichert werden können.
- Optische Anzeigen signalisieren den Betriebszustand (z. B. gelbe Kontrolllampe, beleuchtete Schalterknebel).
- Das Kochfeld kann mit einer automatischen Sicherheitsabschaltung (Betriebsdauerbegrenzung) ausgestattet sein. Die Beheizung schaltet bei unveränderter Schalterstellung nach einer vorgegebenen Betriebsdauer ab. Die Dauer variiert je nach Schalterstellung, z. B. Stufe 9: eine Stunde, Stufe 1: zehn Stunden oder ist immer gleich lang. Kochzonen und Blitzkochplatten haben grundsätzlich einen Überhitzungsschutz.
- Einige Kochzonen und alle Induktionskochzonen sind mit einer Topferkennung ausgestattet. Durch Entfernen des Topfes von der eingeschalteten Kochzone wird die Stromzufuhr unterbrochen.
- Verriegelungsfunktion mit der entweder die Inbetriebnahme des Kochfeldes verhindert (Kindersicherung), oder eingestellte Leistungen der Kochzonen verriegelt (z.B. Wischschutzfunktion zur Reinigung des Kochfeldes) werden.
- Wenn die Restwärme bei Kochzonen über 60 °C beträgt, signalisiert dies eine Restwärme-/Heißanzeige. Je nach Kochfeld wird diese für jede Kochzone einzeln oder aber für alle gemeinsam angezeigt. Die Restwärmeanzeige kann bis zu drei Stufen aufweisen, mit denen signalisiert wird, ob die noch vorhandene Wärme noch zum Fortkochen oder Warmhalten ausreicht, oder ob das Kochfeld gefahrlos berührt werden kann.
- Schutzboden: Um alle Einbauvorschrifen zu erfüllen, muss unter ein autarkes Kochfeld, unter das eine Schublade geplant ist, ein Schutzboden montiert werden. Einige Hersteller bieten diesen Schutzboden zu ihren Kochfeldern an.
- Wie alle Geräte, müssen auch Kochfelder dem Gerätesicherheitsgesetz (GSG) entsprechen. Dieses Gesetz bestimmt, dass nur solche technischen Arbeitsmittel in den Verkehr gebracht werden dürfen, die nach dem in der Europäischen Union (EU) geltenden Stand der Sicherheitstechnik gefertigt sind. Das GSG ist die gesetzliche Grundlage für die sicherheitstechnischen Festlegungen verschiedener Institutionen, wie z. B. DIN und VDE. Auf den Geräten können unterschiedliche Sicherheitszeichen angebracht sein:
- Das VDE-Zeichen gibt eine Aussage über die gesamte Sicherheit eines technischen Arbeitsmittels im Sinn des GSG in elektrischer, mechanischer, thermischer und sonstiger Hinsicht gemäß den einschlägigen VDE-Bestimmungen.
- GS = geprüfte Sicherheit. Der Hersteller oder Einführer eines technischen Arbeitsmittels darf es mit dem GS-Zeichen versehen, wenn es von einer Prüfstelle einer Bauartprüfung unterzogen worden ist und alle Anforderungen des GSG erfüllt wurden. Die durchführende Prüfstelle muss vom Bundesministerium für Arbeit- und Sozialordnung hierfür anerkannt worden sein, z.B. VDE-Prüfstelle. Das GS-Zeichen darf nur im Zusammenhang mit einer Prüfstellen-Identifikation verwendet werden. z. B. VDE-GS-Zeichen, TÜV-GS-Zeichen (siehe Bild), LGA-GS-Zeichen usw. Führt die VDE-Prüfstelle die Prüfung durch, kann der Hersteller bei gleichen Prüfbedingungen wählen, ob er das VDE-Zeichen allein oder das VDE-GS-Zeichen an seine Erzeugnisse anbringen will.
Weitere wichtige Daten, wie z. B. die Fabrikationsnummer, sind auf dem Typschild zu finden.