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Kochfelder und Umwelt

Ökodesign

Die Ökodesign-Richtlinie bildet den Rahmen für die Festlegung einheitlicher Vorgaben in Bezug auf die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) von energieverbrauchsrelevanten Produkten innerhalb der Europäischen Union.

Die aktuell gültige Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte wurde am 25. November 2011 in deutsches Recht umgesetzt durch das „Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG”.

Neben der Kurzbezeichnung Ökodesign-Richtlinie ist auch die Bezeichnung ErP-Richtlinie oder Ecodesign of ErPs (Energy related Products = energieverbrauchsrelevante Produkte) geläufig.

Die Verordnung zur Durchführung des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes (EVPGV) ist am 18. August 2013 in Kraft getreten. Darin werden die Voraussetzungen des Inverkehrbringens bzw. der Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Produkten konkretisiert und den Vollzugsbehörden ermöglicht, Verstöße gegen die Durchführungsmaßnahmen oder gegen die Pflichten aus dem EVPG zu sanktionieren.

Die Ökodesign-Richtlinie legt nur den allgemeinen Rahmen fest. Produktspezifische Durchführungsmaßnahmen definieren für die jeweilige Produktgruppe Energieeffizienzgrenzen und legen fest, was bei der Entwicklung des Produktes berücksichtigt und dokumentiert werden muss.

Produktspezifische Umsetzung: Kochstellen

Die Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 66/2014 vom 14. Januar 2014 stellt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz sowohl für Backöfen als auch für Kochfelder. Der Geltungsbereich bei Kochfeldern umfasst Haushaltsgeräte. Ausgenommen sind Geräte, die nicht mit Strom oder Gas betrieben werden, Gasbrenner mit Abdeckung in Kochmulden, Kochgeräte für den Außenbereich, Geräte, die nur für die Verwendung von Gasen der dritten Gasfamilie (Propan und Butan) bestimmt sind und Grillgeräte.

Die Ökodesign-Verordnung gibt Grenzwerte vor für den maximalen Energieverbrauch bei Elektro-Kochmulden und Mindestanforderungen an die Energieeffizienz bei Gaskochmulden. Die Anforderungen wurden in der 1. Stufe ab 20. Februar 2015 wirksam und in zwei Stufen bis 2019 verschärft (siehe Tabelle unten)

Bei elektrischen Kochmulden wird unter standardisierten Prüfbedingungen Wasser in einem Topf erhitzt und der Energieverbrauch (EC) in Wh je kg erhitztes Wasser ermittelt.*

Bei Gaskochmulden wird für die Berechnung der Energieeffizienz der Energiegehalt des für die vorgeschriebene Erhitzung verbrauchten Gases in Bezug gesetzt zur theoretisch erforderlichen Mindestenergie. Die Angabe der Energieeffizienz (EE) erfolgt in Prozent. *

Grenzwerte für den maximalen Energieverbrauch (EC) bei Elektro-Kochmulden und Mindestanforderungen an die Energieeffizienz (EE) bei Gaskochmulden.

Geltung ab Elektrische Kochmulde EC in Wh/kg Gaskochmulde EE in %
20. Februar 2015 EC < 210 EE ˃ 53
20. Februar 2017 EC < 200 EE ˃ 54
20. Februar 2019 EC < 195 EE ˃ 55

*Details zur Berechnung siehe Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 66/2014, Anhang II: https://www.ebpg.bam.de/de/ebp...

Die Verbrauchswerte werden unter Laborbedingungen ermittelt. Der tatsächliche Verbrauch im Haushalt kann davon abweichen.

Anforderungen an die Produktinformationen

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten sind die folgenden Produktinformationen in der technischen Dokumentation des Produkts, den Gebrauchsanleitungen sowie auf den frei zugänglichen Websites der Hersteller von Hauskochmulden ihrer autorisierten Vertreter oder Importeure bereitzustellen:

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten müssen die technische Dokumentation und ein an professionelle Nutzer gerichteter Teil der frei zugänglichen Websites von Herstellern, ihren bevollmächtigten Vertretern oder Importeuren Informationen zur zerstörungsfreien Demontage zu Wartungszwecken und Informationen zur Demontage, insbesondere in Bezug auf den Motor und etwaige Akkumulatoren, das Recycling sowie die Rückgewinnung und Entsorgung am Ende der Lebensdauer enthalten.

Bezeichnung Position Symbol Werte Einheit
Modellkennung HKH81700XB,
PNC949595405
Art der Kochmulde Einbaukochfeld
Anzahl der Kochzonen 2
Anzahl der Kochflächen 1
Heiztechnik (induktionskochzonen und -kochflächen, Strahlungskochzonen, Kochplatten) Induktion
Bei kreisförmigen Kochzonen oder -flächen: Durchmesser der nutzbaren Oberfläche für jede elektrische beheizte Kochzone, auf 5 mm genau
Links ø 21,0 cm
Vorne mitte ø 14,5 cm
Vorne rechts ø 18,0 cm
Hinten rechts ø 21,0 cm
Bei nicht kreisförmigen Kochzonen oder -flächen: Länge und Breite der nutzbaren Oberfläche für jede elektrisch beheizte Kochzone und jede elektrisch beheizte Kochfläche, auf 5 mm genau. Links L x W 45.4 x 30.0 cm
Energieverbrauch je Kochzone oder -fläche je kg
Links EC electric cooking 188.4 Wh/kg
Links EC electric cooking 170.3 Wh/kg
Vorne mitte EC electric cooking 175.7 Wh/kg
Vorne rechts EC electric cooking 175.7 Wh/kg
Hinten rechts EC electric cooking 170.3 Wh/kg
Energieverbrauch der Kochmulde EC electric hob 182.3 Wh/kg
EN 60350-2 - Elektrische Kochgeräte für den Hausgebrauch - Teil 2: Kochfelder - Verfahren zur Messung der Gebrauchseigenschaften

EU-Produktdatenblatt zu elektrischen Haushaltskochmulden (Beispiel AEG)

Bezeichnung Position Symbol Werte Einheit
Modellkennung HG795540XB
PNC949630368
Art der Kochmulde Einbaukochfeld
Anzahl der Gasbrenner 5
Energieeffizienz je Gasbrenner
Left Middle - None EEgas burner ,0 %
Left Middle -54.4 EEgas burner 54.4,0 %
Middle Front - Auxiliary Burner EEgas burner N/A %
Middle Rear - Semi Rapid Burner EEgas burner 62.3 %
Right Front - Semi Rapid Burner EEgas burner 62.3 %
Right Rear - Semi Rapid Burner EEgas burner 62.3 %
Energieeffizienz der Gaskochmulde EEgas hob 60.3 %

EU-Produktdatenblatt zu gasbeheizten Haushaltskochmulden (Beispiel AEG)

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Grundlagen

Die Europäische Union hat die WEEE-Richtlinie (Directive on waste of Electrical and Electronic Equipment) im Jahr 2012 überarbeitet. Die neuen Vorgaben wurden zum 24. Oktober 2015 mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz will laut Bundesumweltministerium (BMUB) die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich vereinfachen. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören ein neues Sammelziel sowie erhöhte Recycling- und Verwertungsquoten. Um die Rücknahmequote von 45 % zu erreichen, muss Deutschland die Möglichkeiten zur Rückgabe von Elektroaltgeräten für die Verbraucherinnen und Verbraucher erweitern und erleichtern. Dies wird mit dem neu gefassten ElektroG angestrebt.

Darüber hinaus schafft das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz Regelungen, mit denen illegale Exporte von Elektroaltgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer, nachhaltig verhindert werden sollen. Durch klare Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs wird es dem Vollzug zukünftig besser möglich sein, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Künftig muss der Exporteur anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind. Hierdurch wird auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser zu vollziehen sein.

Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten (neues ElektroG ab 24.10.2015)

Für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG deren Bevollmächtigte bestehen verschiedene Pflichten. Diese ergeben sich teilweise unmittelbar aus dem Gesetz, teilweise werden sie dem Hersteller/Bevollmächtigten auch durch den Erlass eines Verwaltungsaktes durch die stiftung ear (stiftung elektro-altgeräte register) als Behörde auferlegt.

Für Hersteller von b2c-Geräten (Verkauf von Geräten an Endverbraucher) mit Niederlassung in Deutschland existieren vor allem folgende Pflichten:

Sammlung und Rücknahme

Ab dem Jahr 2016 müssen 45 % und ab dem Jahr 2019 sogar 65 % des Durchschnittsgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektrogeräte gesammelt werden. In dieser Quote sind nicht nur Altgeräte aus privaten Haushalten, sondern auch von Firmen und Behörden enthalten. Die Verwertungsquoten werden je nach Gerätekategorie auf 75 bis 85 % und die Recyclingquoten auf 55 bis 80 % angehoben. Dabei wird auf den in Deutschland eingeführten Sammelstrukturen aufgebaut: Mit 7,6 kg pro Einwohner und Jahr wurden 2013 in Deutschland fast doppelt so viele Altgeräte getrennt gesammelt wie die von der EU bislang vorgegebenen 4 kg. Auch der durchschnittliche Anteil der recycelten und verwerteten Altgeräte liegt deutlich über den europäischen Vorgaben.

Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Sie können diese kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Alternativ können sie ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen.

Seit 24. Juli 2016 verpflichtend: Rückgabemöglichkeit alter Elektro- und Elektronikgeräte direkt im Handel. Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet, beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen (1:1 Rücknahme). Außerdem sind sie verpflichtet, Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, wobei die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden darf (0:1 Rücknahme). Dasselbe gilt auch im Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob die Altgeräte dann einfach an den Händler geschickt werden können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen. Die stiftung elektro-altgeräte register (ear) veröffentlicht eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland.

Stiftung Elektroaltgeräte Register (stiftung ear)


Die Stiftung ear wurde von den Herstellern als gemeinsame Koordinierungsstelle gegründet. Bei der Stiftung registrieren sich alle Hersteller im Sinne des ElektroG, bevor sie Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben. Sie melden hierbei auch die in Verkehr gebrachten Gerätemengen an. Auf dieser Grundlage erlässt die Stiftung ear gegenüber den Herstellern, die für die Entsorgung verantwortlich sind, sogenannte Abhol- und Bereitstellungsanordnungen. Das bedeutet: Die Hersteller müssen die bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gesammelten Altgeräte – entsprechend ihres Marktanteils – abholen und anschließend ordnungsgemäß nach den Vorgaben des ElektroG und anderer abfallrechtlicher Vorgaben entsorgen