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Aufstellung und Anschluss

Das Kochfeld muss entsprechend dem Arbeitsablauf (für Rechtshänder von rechts nach links) angeordnet sein. Der Funktionsbereich „Kochen“ befindet sich bei Rechtshändern rechts vom Bereich „Spülen“. Um ein rationelles Arbeiten zu ermöglichen, sollte rechts vom Herd eine mind. 30 cm, besser 60 cm und links vom Herd eine mind. 60 cm, besser 90 cm bündige Arbeitsfläche vorhanden sein.

Bei der Aufstellung ist auf eine waagerechte Ausrichtung des Herdes und damit auch des Kochfeldes zu achten. Höhenverstellbare Schraubfüße ermöglichen bei der Aufstellung von Standherden, Bodenunebenheiten auszugleichen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Gargut in Pfannen, Kochtöpfen und Backformen einseitig verläuft. Bei Einbaugeräten ist vorrangig auf die exakte Ausrichtung der Einbaumöbel bzw. der Arbeitsplatte mit Kochstelle zu achten.

Anschluss Elektro-Kochfeld

Der feste Anschluss eines Elektro-Kochfeldes (und Elektroherdes) darf nur durch einen vom Energieversorgungsunternehmen (EVU) eingetragenen Elektroinstallateur erfolgen. Dabei sind die Bestimmungen der VDE und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen EVU einzuhalten.

Der Anschlusswert von Elektroherden ergibt sich aus der Leistungsaufnahme von Kochstelle und Backofen und variiert je nach Ausstattung z. B. von 8 bis 13 kW (genaue Daten sind dem Prospekt bzw. dem Typschild zu entnehmen). Laut TAB ist für ein Elektrowärmegerät mit einem Anschlusswert von mehr als 4,6 kW (230 V) ein Drehstromanschluss vorzusehen. Dieser wird in der Regel als Festanschluss ausgeführt und darf nur durch einen bei einem EVU eingetragenen Elektroinstallateur erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht in jedem Fall eine Absicherung von mindestens 3 x 16 A ausreicht. Für den Festanschluss ist eine Absicherung von 3 x 20 A vorzusehen.

Elektroherde mit Anschlusswerten von 9 bis 11 kW können bei einigen EVU auch an Wechselstrom angeschlossen werden, wenn kein Drehstrom in der Anlage vorhanden ist. Die maximale Absicherung beträgt 25 A. Außergewöhnliche Gerätekombinationen von z.B. Kochfeldern mit 5 Kochstellen und 90 cm breiten Backöfen können eine Absicherung von 3 x 20 A notwendig machen. Steckerfertige Geräte oder solche, die mit einem Kabel und Schukostecker versehen sind, erfordern eine Schutzkontaktsteckdose mit einer maximalen Absicherung von 16 A.

Anschluss Gas-Kochfeld

Das Gaskochfeld bezieht einerseits seine Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum, andererseits gibt es die entstehenden Abgase in den Raum ab. Daher muss die Raumgröße, in dem das Gaskochfeld aufgestellt wird, bezogen auf eine Leistung von 11 kW, mindestens 20 m³ betragen. Der Raum muss ein Fenster besitzen, das geöffnet werden kann oder eine Tür, die ins Freie geht. Vor dem Kauf empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Fachberater, einem Gas-Installateur oder durch den Gasversorger vor Ort. Sofern keine Fenster oder Türen ins Freie vorhanden sind, oder das Raumvolumen zu gering ist, müssen sogenannte Zwangslüftungen in Türen oder Wand eingebaut werden.

Informationen zur Nennleistung des Gerätes, Spannung sowie Gasart und -druck können dem Typenschild entnommen werden.

Bei der Kombination eines Gaskochfeldes mit offenen Brennern mit einer Dunstabzugshaube muss zwischen Kochfläche und Dunstabzugshaube ein Mindestabstand von 65 cm vorliegen.

Gaskochfelder benötigen zwei Anschlüsse: eine Gas-Steckdose, die mittels Festanschluss oder Gassicherheitsschlauch mit dem Gaskochfeld verbunden wird, sowie einen Elektroanschluss für die elektrische Zündung und etwaige andere elektrisch betriebene Funktionen des Gaskochfeldes wie z.B. eine Zeitschaltuhr oder Sicherheitsfunktionen.

Der Einbau von Gaskochfeldern in die Küchenmöbel kann durch Mitarbeiter von Küchenfachgeschäften erfolgen. Für die Montageausführung sollten die Anleitungen und Hinweise der Hersteller beachtet werden. Die gasseitigen Anschlüsse müssen von konzessionierten Gas-Installateuren ausgeführt werden.

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