Sicherheit
Hohe Temperaturen durch Wärmequellen können zu einer Gefahr für Benutzer und Umgebung werden. Vielfältige Einrichtungen (optional) dienen ausschließlich der Sicherheit:
- Hauptschalter/Einschaltsicherung/Inbetriebnahmesperre: Verhindern unerwünschte Inbetriebnahme von Kochstellen und/oder Backofen. Die Stromzufuhr wird erst nach dem Betätigen eines zusätzlichen Bedienelements freigegeben. Ermöglichen, dass eingestellte Funktionen gesichert werden können.
- Optische Anzeigen signalisieren den Betriebszustand (z. B. Kontrolllampe, Schwellpfeil, beleuchtete Bedienelemente, Anzeige im Klartextdisplay).
- Bei Herden mit Display können bei bestimmten Störungen die Fehler dort angezeigt werden. Die Fehlermeldung kann in der Gebrauchsanweisung nachgelesen werden. Es wird der Hinweis gegeben, wie die Störung selbst behoben werden kann oder ob der Kundendienst benachrichtigt werden muss.
- Backöfen können mit automatischer Sicherheitsabschaltung (Betriebsdauerbegrenzung) ausgestattet sein. Wird das Ausschalten vergessen, so schaltet der Elektroherd automatisch nach einer vorgegebenen Zeit ab. Beim Backofen wird die Stromzufuhr nach einer von der Beheizungsart und Temperatur abhängigen fest vorprogrammierten oder nach einer vorgegebenen Zeit unterbrochen.
- Die Backofentür lässt sich z. T. durch mechanische Verriegelung im Türgriff vor unerwünschtem Öffnen sichern.
- Reduzierte Temperaturen an der Backofentür werden durch spezielle Werkstoffe oder mehrfachverglaste Türkonstruktionen, durch Lüftung und/oder eine reflektierende Innenscheibe erreicht. Auch die Wrasenabführung nach oben oder die Wrasenkühlung durch Querstromlüfter tragen zu reduzierten Fronttemperaturen bei.
- Kippsicherung für Backbleche und Fettpfanne ermöglichen eine sichere Handhabung.
- Backofenverriegelung bei pyrolytischer Selbstreinigung und Dampfdruckgaren vermeiden Verbrennungsgefahr.
- Wie alle Geräte, müssen auch Herde dem Gerätesicherheitsgesetz (GSG) entsprechen. Dieses Gesetz bestimmt, dass nur solche technischen Arbeitsmittel in den Verkehr gebracht werden dürfen, die nach dem in der Europäischen Union (EU) geltenden Stand der Sicherheitstechnik gefertigt sind. Das GSG ist die gesetzliche Grundlage für die sicherheitstechnischen Festlegungen verschiedener Institutionen, wie z. B. DIN und VDE. Auf den Geräten können unterschiedliche Sicherheitszeichen angebracht sein:
- Das VDE-Zeichen gibt eine Aussage über die gesamte Sicherheit eines technischen Arbeitsmittels im Sinn des GSG in elektrischer, mechanischer, thermischer und sonstiger Hinsicht gemäß den einschlägigen VDE-Bestimmungen.
- GS = geprüfte Sicherheit. Der Hersteller oder Einführer eines technischen Arbeitsmittels darf es mit dem GS-Zeichen versehen, wenn es von einer Prüfstelle einer Bauartprüfung unterzogen worden ist und alle Anforderungen des GSG erfüllt wurden. Die durchführende Prüfstelle muss vom Bundesministerium für Arbeit- und Sozialordnung hierfür anerkannt worden sein, z.B. VDE-Prüfstelle. Das GS-Zeichen darf nur im Zusammenhang mit einer Prüfstellen-Identifikation verwendet werden. z. B. VDE-GS-Zeichen, TÜV-GS-Zeichen (s. Bild unten), LGA-GS-Zeichen usw. Führt die VDE-Prüfstelle die Prüfung durch, kann der Hersteller bei gleichen Prüfbedingungen wählen, ob er das VDE-Zeichen allein oder das VDE-GS-Zeichen an seine Erzeugnisse anbringen will.

