Einführung: Wieso ein neues Energielabel?
Bereits seit den 90er Jahren ist das europäische Energielabel mit den markanten Balken von grün bis rot Pflicht bei Kühl- und Gefriergeräten: Es soll Verbraucher direkt beim Kauf über deren Energieverbrauch informieren und die Geräte auf einen Blick vergleichbar machen. Seither sind viele weitere Gerätegruppen dazu gekommen. Das ist eine Erfolgsgeschichte in Deutschland: 95 Prozent kennen das Energielabel und bei 84 Prozent beeinflusst es die Kaufentscheidung.
Die derzeitige Kennzeichnung mit der besten Energieeffizienzklasse A+++ stößt mittlerweile bei einigen Gerätegruppen an ihre Grenzen. Aufgrund von Ökodesign-Mindestanforderungen dürfen beispielsweise bei Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen und Geschirrspülern von eigentlich sieben Klassen nur noch die drei besten Klassen neu in den Verkehr gebracht werden. Damit ist eine Lenkungswirkung für Verbraucher und einem Anreiz für Hersteller, effizientere Geräte zu entwickeln, kaum noch vorhanden. Zudem verkompliziert die jetzige Vielzahl von unterschiedlichen Labelversionen die Verbraucherinformation: sieben bis zehn Klassen, die beste Klasse ist oft A+++ aber je nach Produktgruppe auch A, A+ oder A++. Aktuell müssen fast 20 Gerätegruppen für den Verkauf im Geschäft genauso wie im Online-Shop mit dem Energielabel gekennzeichnet werden.
Energielabel: Aktuelle Energieeffizienzklassen nach Produktgruppen (Teil 1)
Stand Januar 2020
Auf dem Energielabel sind meist sieben Energieeffizienzklassen1 dargestellt. Die beste Klasse variiert zwischen A und A+++, je nach Produktgruppe. Bei Haushaltsgeräten sind viele Klassen für Neugeräte gar nicht mehr zugelassen! Da sie die Mindestanforderungen der europäischen Ökodesign-Verordnungen nicht erfüllen, dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Diese Klassen sind grau schraffiert dargestellt.
1 Ausnahme Weinkühlschrank: Das Energielabel umfasst 10 Klassen.
2 Mit mehr als 4 kg Beladekapazität.
3 Bei Ablufttrocknern ist Klasse C noch erlaubt.
4 Staubsauger-Energielabel darf seit 19. Januar 2019 nicht mehr verwendet werden: Verordnung (EU) 665/2013 wurde auf Grund eines EuG-Urteils für nichtig erklärt. Leistungsaufnahme darf max. 900 W betragen.
Energielabel: Aktuelle Energieeffizienzklassen nach Produktgruppen (Teil 2)
Stand Januar 2020
Produkte werden auf dem Energielabel meist in sieben Energieeffizienzklassen eingeteilt, es können aber bis zu zehn sein. Einige Klassen sind für Neugeräte nicht mehr zugelassen. Da sie die Mindestanforderungen der europäischen Ökodesign-Verordnungen nicht erfüllen, dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Diese Klassen sind schwarz schraffiert dargestellt.
1 Seit September 2018 fallen neben Glüh- auch Halogenlampen unter das Verkaufsverbot (bis auf wenige Ausnahmen).
2 Können Lampen bestimmter Klassen nicht in einer Leuchte verwendet werden, müssen diese Klassen auf dem Label durchgestrichen werden.
3 Bei Kombigeräten wird auf dem Label zusätzlich die Warmwasserbereitung mit den Klassen A+ bis F gekennzeichnet. Die Ökodesign-Mindestanforderungen variieren je nach Beheizung.
4 Die Ökodesign-Mindestanforderungen variieren je nach Lastprofil.
5 Verbundanlagen aus einem Raumheizgerät bzw. Festbrennstoffkessel, Zusatzheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen.
6 Geräte für das Kühlen und/oder Heizen von Innenraumluft. Die Ökodesign-Mindestanforderungen variieren je nach Funktion.
Neue Rahmenverordnung gültig seit 2017
Die Europäische Kommission hat das Energielabel daher 2017 reformiert: Die Verordnung (EU) 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU ist am 1. August 2017 in Kraft getreten.Als Begründung für die Neufassung nennt die Europäische Kommission: Die Steigerung der Energieeffizienz stellt eine der Prioritäten der Strategie zur Energieunion dar und soll vor allem über eine ressourcenschonende Produktgestaltung und Produktkennzeichnung erreicht werden. Die Rückkehr zur einheitlichen Skala von A bis G soll das Label einfacher und verständlicher machen. Die Europäische Kommission erhofft sich davon zusätzliche jährliche Energieeinsparungen von 200 Milliarden Kilowattstunden (TWh) bis zum Jahr 2030. Außerdem erwartet die Kommission Umsatzzuwächse für Produkthersteller und Einzelhändler und Kosteneinsparungen für Verbraucher.
1 „Umweltbewusstsein in Deutschland 2014“, repräsentative Bevölkerungsumfrage, herausgegeben von Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA)